Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Berufsqualifizierender Hochschulabschluss Soziale Arbeit (Bachelor oder Diplom) oder
- Studienabschluss im Bereich der Frühpädagogik oder
- anderer sozialwissenschaftlicher Studienabschluss (Diplom, Bachelor, Magister), Nachweis sozialarbeitswissenschaftlicher/sozialpädagogischer Module
- Gesamtnote mindestens 2,5 (210 ggf. 180 ECTS) und Teilnahme am Auswahlverfahren
Auswahlverfahren
Auswahlgespräch
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Der internetgestützte Studiengang eröffnet Absolventen/-innen eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit die Möglichkeit, ihre bisher erworbenen Kompetenzen auf Master-Ebene zu vertiefen und sich so für anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten in leitenden, planenden und/oder forschenden Positionen sowie für vertieftes methodisches Handeln in ausgewählten Handlungsfeldern zu qualifizieren.
Internetgestützter Studiengang:
Den Studierenden werden die Studienmaterialien und die internetgestützte Kommunikation über die Lernplattform OLAT ermöglicht. Für alle Module werden jeweils eigene Kurse (virtuelle Räume) auf der Lernplattform eingerichtet.
MAPS ist ein berufsbegleitendes Angebot und es wird parallel max. eine 75%-Stelle empfohlen, je nach sonstiger (z.B. familiärer) Belastung. Sie müssen für das Studium ca. 20-25h pro Woche investieren.
Präsenzphasen gibt es dreimal pro Semester, sie variieren in der Dauer zwischen zwei und fünf Tagen. Die Blöcke finden nicht am Wochenende statt. Es sind maximal 11 Präsenztage pro Semester einzuplanen. Eine Anerkennung als Bildungsurlaub ist möglich.
Akkreditierung des Studiengangs: AHPGS
Studienbeiträge pro Semester: 65€ pro Modul (8-14 Module sind zu absolvieren)
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Lehre und Forschung
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- öffentliche Behörden und Ämter (z.B. Jugendamt, Landesjugendamt etc.)
- Politische Institutionen
- Kurative/rehabilit. Einrichtungen d. Gesundheitswesens, psychosoz. Beratung/Behandlung
- Träger, Verbände, polit. Institutionen d. Kuration/Therapie, Rehab., Altenhilfe
- Weiterqualifikation in Doktoranden-Programmen
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
30.04.2019, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.