Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Hochschulzugangsberechtigung:
- Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife oder
- schulischer Teil der Fachhochschulreife oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit der Mindestnote 2,5 oder
- ein Meisterabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss (z.B. Ausbildung Erzieher*in)
Außerdem:
Nachweis einer geeigneten Praxisstelle bei einem von der Hochschule Koblenz anerkannten Kooperationspartner. Der Nachweis muss bei der Bewerbung über das Formblatt 1 (Schriftliche Versicherung zur Praxisstelle und Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung) der Ausführungsbestimmungen für praktische Studienanteile erfolgen.
Auswahlverfahren
Auswahl gültiger Bewerbungen nach NC, Wartesemestern, Zweitstudium, ausländische Studienbewerber*innen
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Vollzeitstudium: Durchgängige Praxistätigkeit in Höhe von ca. 19,5h pro Woche in den Semestern 1-4 und 6-7.
Im 5. Semester Praxistätigkeit in Höhe von ca. 32-39h pro Woche.
Abweichender, geringerer Stundenumfang im Teilzeitstudium
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Schulsozialarbeit
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Erziehungsberatung
- Eltern- und Familienbildung
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (z.B. Jugendzentrum)
- Ambulante Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe)
- Stationäre Hilfen zur Erziehung (z.B. Heimerziehung oder betreutes Wohnen)
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r SozialpädagogIn/SozialarbeiterIn
Letzte Aktualisierung
20.06.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.