Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife, Abitur, Berufsqualifizierung, Meisterabschluss oder ein als vergleichbar anerkannter Abschluss, wie die Erzieher*innenausbildung)
- Nachweis einer qualifizierten Berufsausbildung (staatl. anerkannte Erzieher*innen oder gleichwertige Berufsausbildung, wenn nachweislich ausschließlich mit Kindern gearbeitet wird)
- Nachweis einer einschlägigen studienbegleitenden Tätigkeit oder des Zugangs zu einer Einrichtung der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung im Umfang von mind. 10 Stunden/Woche
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Kennzeichnend für den Studiengang sind die Theorie-Praxis-Verzahnung und Reflexion in allen Modulen. Jedes Modul ist unterteilt in Präsenz- (Seminare an der Hochschule) und Selbstlernphasen (Selbststudium mit Hilfe von Studienmaterialien, Bearbeiten von Praxisaufgaben/-projekten). Die Präsenzphasen erfolgen 5-mal pro Semester, jeweils Freitag und Samstag (ganztags). Zudem findet über 5 Semester das Theorie-Praxis-Forum statt. Studierende können sich individuell oder pauschal externe Bildungsleistungen anerkennen lassen und somit die Studiendauer verkürzen. Optional kann die staatl. Anerkennung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen erlangt werden.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst / Pädagogische Arbeit am Kind
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kita-Sozialarbeit
- Hort/Ganztagsschule
- Schulsozialarbeit
- Heil- bzw. Sonderpädagogische Einrichtungen/Frühförderung
- Frühe Hilfen
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Erziehungsberatung
- Eltern- und Familienbildung
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (z.B. Jugendzentrum)
- Ambulante Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe)
- Stationäre Hilfen zur Erziehung (z.B. Heimerziehung oder betreutes Wohnen)
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Beratung, Politik, Interessensvertretung (z.B. in Verbänden oder Ministerien)
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r SozialpädagogIn/SozialarbeiterIn
Letzte Aktualisierung
04.07.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.