Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife, Abitur, Berufsqualifizierung, Meisterabschluss oder ein als vergleichbar anerkannter Abschluss, wie die Erzieher*innenausbildung)
- Nachweis einer qualifizierten Berufsausbildung (staatlich anerkannte Erzieher*innen oder gleichwertige Berufsausbildung)
- Nachweis einer zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach der Ausbildung
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Kennzeichnend sind insbesondere die Theorie-Praxis-Verzahnung und Reflexionen, die in allen Modulen stattfinden. Jedes Modul ist unterteilt in Präsenzphasen (Seminare an der Hochschule) und Selbstlernphasen (Selbststudium mit Hilfe von Studienmaterialien, Kommunikation und Betreuung über die Online-Lernplattform, Bearbeiten von Praxisaufgaben und Projekten). Die Präsenzphasen des Fernstudienganges finden fünfmal pro Semester jeweils Freitags und Samstag (ganztags) statt. Zudem können Studierende sich individuell oder pauschal externe Bildungsleistungen anerkennen lassen z.B. komplett für das 7. Semester (Studium Generale) oder einzelne Module im Studienverlauf und somit die Studiendauer zu verkürzen. Optional kann mit dem Abschluss des Studiums die staatliche Anerkennung zur Sozialpädagogin/ zum Sozialpädagogen erlangt werden.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kita-Sozialarbeit
- Hort/Ganztagsschule
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Beratung, Politik, Interessensvertretung (z.B. in Verbänden oder Ministerien)
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
- Ausbildung (z.B. Tätigkeit an Fachschulen/ -akademien)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r SozialpädagogIn/SozialarbeiterIn
Letzte Aktualisierung
08.07.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.