Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife, Abitur, Berufsqualifizierung, Meisterabschluss oder ein als vergleichbar anerkannter Abschluss, wie die Erzieher*innenausbildung)
- Nachweis einer qualifizierten Berufsausbildung (staatlich anerkannte Erzieher*innen oder gleichwertige Berufsausbildung)
- Nachweis einer zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach der Ausbildung
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren gestaltet sich gemäß §7 (StPVLVO) Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz, wie folgt:
Im Auswahlverfahren werden drei Aspekte berücksichtigt bzw. mit je einem Drittel gewichtet:
- Note der Hochschulzugangsberechtigung
- Berufserfahrung
- Absolvierte Fort- und Weiterbildungen
Aufgrund dieser Auswahlkriterien wird einen Auswahl getroffen.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Kennzeichnend sind insbesondere die Theorie-Praxis-Verzahnung und Reflexionen, die in allen Modulen stattfinden. Jedes Modul ist unterteilt in Präsenzphasen (Seminare an der Hochschule) und Selbstlernphasen (Selbststudium mit Hilfe von Studienmaterialien, Kommunikation und Betreuung über die Online-Lernplattform, Bearbeiten von Praxisaufgaben und Projekten). Die Präsenzphasen des Fernstudienganges finden fünfmal pro Semester jeweils Freitags und Samstag (ganztags) statt. Zudem können Studierende sich individuell oder pauschal externe Bildungsleistungen anerkennen lassen z.B. komplett für das 7. Semester (Studium Generale) oder einzelne Module im Studienverlauf und somit die Studiendauer zu verkürzen. Optional kann mit dem Abschluss des Studiums die staatliche Anerkennung zur Sozialpädagogin/ zum Sozialpädagogen erlangt werden.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- (Ganztags-)Schulen
- Fachberatungen
- Hilfen zur Erziehung/ ASD/ Erziehungsberatung
- öffentliche Behörden und Ämter (z.B. Jugendamt, Landesjugendamt etc.)
- Fort- und Weiterbildung
- Ausbildung, z.B. Tätigkeit an Fachschulen/-akademien
- Übernahme von Trägerverantwortung oder übergeordnete Management-Tätigkeiten in Trägerverbänden.
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r SozialpädagogIn/SozialarbeiterIn
Letzte Aktualisierung
22.06.2023, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.