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Fachschulen Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum Erzieher findet an Fachschulen für Sozialpädagogik statt. Wenngleich ein Großteil der Fachkräfte später in Kindertageseinrichtungen arbeitet, qualifiziert die Ausbildung auch für den Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Ganztagsschulen sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Ausbildung an den Fachschulen dauert in der Regel drei Jahre, mindestens jedoch zwei Jahre (vgl. Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz 2018, S. 24). Erforderlich sind ein mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine gleichwertig anerkannte Qualifizierung. Die Gestaltung der Ausbildung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.

In allen Ländern wird die Ausbildung in der Vollzeitform angeboten. Dabei lassen sich zwei Ausbildungsformen unterscheiden: Die additive Form ist eine zweijährige, überwiegend fachtheoretische Ausbildung mit anschließendem einjährigem Berufspraktikum. Die integrative Ausbildungsform ist eine dreijährige Ausbildung an der Fachschule mit integrierten Praxisphasen. Neben der klassischen Vollzeitausbildung (vgl. Karte 1), werden weitere Organisationsformen der Ausbildung in den Ländern angeboten (vgl. Tabelle unten, Karte 2). (Stand: Juni 2018)

Organisationsformen der Ausbildung

Modell 1:
Klassische Vollzeitausbildung

Reguläre Ausbildungsdauer; keine Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung ab Ausbildungsbeginn zwingend erforderlich; kein Vertrag ab Ausbildungsbeginn zwingend erforderlich; keine Ausbildungsvergütung

Bundesland: BB, BE, BW, BY, HB, HE, HH, RP, MV, NI, NW, SH, SL, SN, ST, TH

Modell 2:
Praxisintegrierte bzw. -optimierte Ausbildung

Reguläre Ausbildungsdauer; eine Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung ab Ausbildungsbeginn zwingend erforderlich; Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag mit durchgehender Ausbildungsvergütung bzw. Entlohnung

Bundesland: BW, BY (OptiPrax), HE, NW; HB, SH ab 2018

Modell 3:
Teilzeitausbildung mit Anstellung

Reguläre oder längere Ausbildungsdauer; eine Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung ab Ausbildungsbeginn zwingend erforderlich; Arbeitsvertrag mit durchgehender Entlohnung der Praxisanstellung

Bundesland: BB, BE, HB, HE, HH, MV, NI, RP, SH, SL, SN, ST, TH

Modell 4:
Teilzeitausbildung ohne Anstellung

Längere Ausbildungsdauer als bei herkömmlicher Vollzeitform; keine Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung ab Ausbildungsbeginn zwingend erforderlich; kein Vertrag ab Ausbildungsbeginn zwingend erforderlich; keine Ausbildungsvergütung

Bundesland: BW, BY, HB, HE, NI, NW, RP, SH

Sonderformen der Ausbildung

Sonstige Modelle; zeitlich begrenzte Programme

Bundesland: z.B. BB, HE, HH, SH

Abkürzungsverzeichnis Bundesländer: BB: Brandenburg, BE: Berlin, BW: Baden-Württemberg, BY: Bayern, HB: Bremen, HE: Hessen, HH: Hamburg, MV: Mecklenburg-Vorpommern, NI: Niedersachsen, NW: Nordrhein-Westfalen, RP: Rheinland-Pfalz, SH: Schleswig-Holstein, SL: Saarland, SN: Sachsen, ST: Sachsen-Anhalt, TH: Thüringen.

Quelle: WiFF-Länderabfrage 2016; eigene Recherchen; König, A./Kratz, J./Stadler, K./Uihlein, C. (2018): Aktuelle Entwicklungen in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen für Sozialpädagogik. WiFF-Studie Nr. 29, München; Tabelle: S. 11, Karten: S. 15 und S. 18

Informationen zu den Bundesländern

Baden-Württemberg

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik dauert in Vollzeit drei Jahre und beinhaltet eine zweijährige überwiegend fachtheoretische Ausbildung an der Fachschule (schulische Ausbildung mit Praktikumsphasen) und ein einjähriges anschließendes Berufspraktikum. Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher mit beruflicher Vorbildung dauert insgesamt vier Jahre und gliedert sich in das einjährige Berufskolleg und in die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg).

Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden und verlängert sich dann auf vier Jahre - drei Jahre Fachschulausbildung und einjähriges Berufspraktikum. In Baden-Württemberg gibt es zudem eine Praxisintegrierte Ausbildung (PiA), die seit 2017 ein Regelangebot ist. Diese dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsinhalte. Angehende Erzieherinnen und Erzieher schließen dabei einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und erhalten eine Vergütung.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Baden-Württemberg die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss die Fachschulreife, den Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang nachweisen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossenes einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes, oder
  • Berufsabschluss als Staatlich anerkannte Kinderpflegerin oder Staatlich anerkannter Kinderpfleger oder eine gleichwertige einschlägige berufliche Qualifizierung und schriftlicher Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung.

Laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung können daneben Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden, wenn noch Schulplätze frei sind:

  • Nachweis eines sechswöchigen Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes in einer Kindertageseinrichtung können hierauf angerechnet werden), schriftlicher Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung und
  • die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft,
  • abgeschlossene einjährige Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule,
  • abgeschlossene einjährige Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“ besucht wurde,
  • abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung,
  • zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
  • zweijährige Tätigkeit als Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis und mehreren Kindern,
  • dreijährige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind oder
  • zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Voraussetzung für die Zulassung sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichend deutsche Sprachkenntnisse.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) beschrieben.

Praxis
Die Ausbildung an der Fachschule gliedert sich in die schulische Ausbildung und Praktikumsphasen im Umfang von 16 Wochen. Die praktische Ausbildung erfolgt nach Absprache der Schule mit den Trägern der an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen im Umfang von einem Tag je Unterrichtswoche oder in Praxisblöcken. Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen aus den Gruppen unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder oder Schulkinder, Jugendliche gemacht werden. Das anschließende durch die Fachschule betreute einjährige Berufspraktikum findet in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt.

Abschluss
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher" erworben. Durch Zusatzunterricht und eine Prüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Bayern

Die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik dauert in der Vollzeitform drei Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in den zweijährigen überwiegend theoretisch ausgerichteten Unterricht an der Schule und das anschließende von der Fachakademie begleitete Berufspraktikum von zwölf Monaten.

Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden und verlängert sich dann auf bis zu sechs Jahre. In Bayern gibt es zudem seit dem Schuljahr 2016/17 den Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es werden drei Varianten der Ausbildung je nach den Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerbern unterschieden. Sie gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsinhalte. Angehende Erzieherinnen und Erzieher schließen dabei einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger sozialpädagogischer Einrichtungen ab und erhalten eine Vergütung.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Bayern die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss den mittleren Schulabschluss nachweisen und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf,
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar,
  • abgeschlossenes zweijähriges Sozialpädagogisches Seminar
  • einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.

Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem durch ein aktuelles Gesundheits- und Führungszeugnis ihre Eignung für den Beruf nachweisen. Die Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr. Des Weiteren müssen hinreichende Deutschkenntnisse von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer anderen Muttersprache nachgewiesen werden.

Personen mit Hauptschulabschluss absolvieren zunächst die Kinderpflege-Ausbildung an der Berufsfachschule für Kinderpflege. Personen mit mittlerem Schulabschluss besuchen das zweijährige Sozialpädagogische Seminar an der Fachakademie für Sozialpädagogik. Beide berufliche Vorbildungen führen zum Kinderpflege-Abschluss.

Abweichend können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen oder in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden, deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie erwarten lassen.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan für die Fachakademie für Sozialpädagogik beschrieben.

Praxis
Während den ersten beiden Schuljahren sind die Schülerinnen und Schüler mindestens 480 Stunden im Praktikum in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen und Schulen. Das anschließende Berufspraktikum findet in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt und wird von der Fachschule begleitet.

Abschluss
Die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher" wird verliehen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung an der Fachakademie und des Berufspraktikums. Der Abschluss bietet die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben, wenn erfolgreich eine Ergänzungsprüfung abgelegt wird.

Zuständigkeit und weitere Informationen 

Berlin

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher dauert in der Vollzeitform drei Jahre und findet an der Fachschule für Sozialpädagogik statt. Die fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungsanteile wechseln sich ab (integrierte Praxisphasen).

Es kann auch ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium unter bestimmten Bedingungen aufgenommen werden. Die Ausbildung dauert drei Jahre bzw. kann der Unterrichtsumfang im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde auch auf sieben Semester verteilt werden.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Berlin die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Bildungsgang oder allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer mindestens achtwöchigen förderlichen* Tätigkeit
  • Mittlerer Schulabschluss und eine berufliche Vorbildung

Berufliche Vorbildungen, die in Verbindung mit einem mittleren Schulabschluss verlangt werden, sind:

  • eine mindestens zweijährige einschlägige* Berufsausbildung oder
  • eine mindestens zweijährige nichteinschlägige Berufsausbildung mit Kammerprüfung oder eine mindestens dreijährige nichteinschlägige Berufsausbildung oder
  • eine einschlägige* Berufstätigkeit mit einer Dauer von mindestens drei Jahren oder
  • eine nichteinschlägige Berufstätigkeit mit einer Dauer von mindestens vier Jahren

* Für die Fachschulausbildung förderlich oder einschlägig sind Tätigkeiten, Berufstätigkeiten oder Berufsausbildungen in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Bereich. Auf die geforderte Berufstätigkeit kann beispielweise ein freiwilliges soziales Jahr oder die Haushaltsführung mit erziehungs- oder pflegebedürftigen Personen angerechnet werden.

Bewerberinnen und Bewerber müssen ferner durch die Vorlage eines aktuelles Führungszeugnisses und Gesundheitszeugnisses nachweisen, dass sie persönlich und gesundheitlich für den Beruf geeignet sind. Die Ausbildung beginnt mit einem halben Jahr Probezeit. Des Weiteren muss die deutsche Sprache beherrscht werden, sodass dem Unterricht gefolgt werden kann und die Verständigung in Wort und Schrift verständlich ist.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Rahmenlehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik beschrieben.

Praxis
Die Ausbildung beinhaltet fachtheoretische und -praktische Ausbildungsabschnitte (integrierte Praxisphasen). Die fachpraktischen Ausbildungsabschnitte dauern insgesamt 44 Wochen und müssen in mindestens zwei unterschiedlichen Einsatzbereichen stattfinden.
In allen Praxisphasen werden die Studierenden in der Regel an vier Tagen der Woche in der Praxisstelle ausgebildet und erhalten an einem Wochentag mindestens sechs Stunden praxisbegleitenden Unterricht.

Abschluss
Die Studiengänge enden mit einer Abschlussprüfung. Mit dem Studienabschluss kann die staatliche Anerkennung beantragt werden. Es wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher" verliehen. Der Abschluss bietet die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben, wenn erfolgreich eine Ergänzungsprüfung abgelegt wird.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Brandenburg

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher wird in Brandenburg in Bildungsgängen für Sozialwesen in der Fachschule in der Fachrichtung für Sozialpädagogik in Vollzeitform und tätigkeitsbegleitend in Teilzeitform jeweils in drei Jahren angeboten. Die berufspraktische Ausbildung ist integriert. In Brandenburg gibt es daneben eine zweijährige tätigkeitsbegleitende Qualifizierung für den Bereich der Kindertagesbetreuung (Profis für die Praxis).

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Brandenburg die Ausbildung (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss mindestens die Fachoberschulreife haben und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung,
  • abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung und der Nachweis einer für die Fachrichtung förderlichen Tätigkeit.

Auch Bewerberinnen und Bewerber, die die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife haben und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit ausüben, werden zur Ausbildung zugelassen. Auf Antrag der Schule können im Einzelfall Ausnahmen von den Aufnahmevoraussetzungen durch das Ministerium genehmigt werden, wenn ein den geforderten Voraussetzungen gleichwertiger Bildungsstand und beruflicher Werdegang nachgewiesen werden kann.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre gesundheitliche Eignung für den Beruf mit einem Gesundheitszeugnis belegen. Die Ausbildung wird für ein halbes Jahr zur Probe aufgenommen.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan für die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher beschrieben.

Praxis
Die praktische Ausbildung kann von den Fachschulen im Umfang von einem Tag je Unterrichtswoche oder gebündelt in Praxisblöcken angeboten werden. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler in der Vollzeitausbildung mindestens 1.200 Stunden Praxis in mindestens drei verschiedenen Arbeitsfeldern durchführen. Die Mindestdauer der Praxisanteile beträgt jeweils 200 Stunden.

Abschluss
Der Bildungsgang für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik führt zur Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher". Absolventinnen und Absolventen können die Fachhochschulreife mit dem Abschlusszeugnis erwerben, wenn in den Fächern und Lernfeldern des Pflichtunterrichts und Wahlbereichs mindestens ausreichende Leistungen erreicht und eine schriftliche Prüfung im Fach Deutsch/Kommunikation ablegt wurden.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Bremen

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher wird in Bremen in der Vollzeitform in drei Jahren angeboten. Die zweijährige überwiegend fachtheoretische Ausbildung findet an der Fachschule für Sozialpädagogik statt. Anschließend absolvieren die Fachschülerinnen und Fachschüler ein einjähriges Berufspraktikum. Hierfür wird ein Praktikantenvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung geschlossen.

Wird die Ausbildung in Teilzeit aufgenommen, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. In Bremen kann die Ausbildung berufsbegleitend in drei Jahren absolviert werden. Des Weiteren ist die Einführung einer dreijährigen praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zum Schuljahr 2018/19 geplant. 

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Bremen die Ausbildung (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss einen Mittleren Schulabschluss haben und dabei im Fach Deutsch mit mindestens "befriedigend" benotet worden sein. Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung
  • einschlägige mindestens dreijährige Berufstätigkeit. Anrechnungsmöglichkeiten auf die Berufstätigkeit sind ein freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Europäischer Freiwilligendienst, wenn Tätigkeiten in einem sozialpädagogischen Einsatzfeld stattfanden.

Zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber mit:

  • Hochschulreife in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Hochschulzugangsberechtigung und mindestens einjährigem einschlägigen Praktikum*
  • Abschluss eines Ausbildungsberufs und mindestens einjährigem einschlägigen Praktikum*

* Einjähriges einschlägiges Praktikum oder freiwilliges soziales Jahr, einjähriger Bundesfreiwilligendienst oder einjähriger Europäischer Freiwilligendienst.

Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Schule können Bewerberinnen und Bewerber abweichend von den Zulassungsvoraussetzungen aufgenommen werden.
Zusätzlich wird ein Gesundheits- und Führungszeugnis verlangt. Bewerberinnen und Bewerber nicht deutscher Herkunftssprache und mit einem Abschluss, welcher nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, müssen einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse in einem Zulassungsverfahren nachweisen.

Inhalte
Der Lehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik wird derzeit überarbeitet und liegt nur als Entwurf (2008) vor.

Praxis
Während der Ausbildung an der Fachschule finden Praxisphasen im Gesamtumfang von ca. 15 Wochen (600 Zeitstunden) in mindestens zwei verschiedenen Tätigkeitsfeldern statt. Im anschließenden einjährigen Berufspraktikum soll die berufliche Eignung nachgewiesen werden.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung und Nachweis der beruflichen Eignung im einjährigen Berufspraktikum, wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher" verliehen. Mit dem Abschluss wird die Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Hamburg

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher dauert in Hamburg einschließlich der praktischen Ausbildung zwei bis drei Jahre je nach Eingangsvoraussetzung. Sie kann in der Vollzeitform oder berufsbegleitend absolviert werden und ist in der Fachschule für Sozialpädagogik verortet. Die Ausbildung umfasst einen schulischen Ausbildungsanteil und eine integrierte praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Hamburg die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss einen Mittleren Schulabschluss vorweisen und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung im öffentlichen Dienst
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Berufsfachschule
  • dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich
  • Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und ein förderliches Praktikum oder eine förderliche Berufstätigkeit im Umfang von vier Monaten.

Schülerinnen und Schüler beginnen im zweiten Ausbildungsjahr

  • mit Abschluss als Sozialassistenz und weiteren Voraussetzungen,
  • mit Allgemeiner oder Fachgebundener Hochschulreife an einem beruflichen Gymnasium der Fachrichtung „Pädagogik und Psychologie“ oder einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ oder
  • mit Fachhochschulreife in einer Fachoberschule für Sozialpädagogik.

In Hamburg wird zur Ausbildung auch zugelassen, wer einen Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 absolviert hat.

In begründeten Fällen können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde Bewerberinnen und Bewerber zur Ausbildung zugelassen werden, die den Mittleren Schulabschluss und eine vierjährige Berufstätigkeit vorweisen können.

Zur Ausbildung können gleichwohl Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden mit

  • erstem allgemeinbildenden Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss) und
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozialpädagogischen Bereich,
  • Abschluss einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit in einem förderlichen Bereich,
  • Nachweis von Hinderungsgründen (persönliche Härte) des Nichterwerbs des mittleren Schulabschlusses und
  • Nachweis entsprechender Kompetenzen (Deutsch, Mathematik und Englisch) in einer schriftlichen Prüfung.

Voraussetzung alle Bewerberinnen und Bewerber für die Zulassung ist darüber hinaus die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Bildungsplan Fachschule für Sozialpädagogik (vgl. Bildungsplan als PDF) beschrieben.

Praxis
Die integrierte praktische Ausbildung umfasst mindestens 1.200 Stunden. Sie muss von den Fachschülerinnen und Fachschülern in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen absolviert werden.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher" verliehen. Der Abschluss der Fachschule berechtigt zum Studium in grundständigen Studiengängen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife (besonderes schriftliches Prüfungsfach) zu erlangen.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Hessen

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher dauert in der Vollzeitform drei Jahre. Zwei Schuljahre finden an der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik mit verschiedenen Praktika statt und dienen überwiegend der fachtheoretischen Ausbildung. Danach schließt ein einjähriges, von der Fachschule begleitetes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung an.

Die Ausbildung kann in Teilzeit absolviert werden und dauert vier bis fünf Jahre. In der Teilzeitform kann die theoretische Ausbildung auf bis zu vier Schuljahre verteilt werden. Auch kann die Ausbildung in Teilzeitform mit Anstellung absolviert werden. Das Evangelische Fröbelseminar der Diakonie Hessen bietet darüber hinaus eine dreijährige praxisintegrierte Ausbildung (PiA) an den Standorten Kassel und Korbach an. Angehende Erzieherinnen und Erzieher schließen dabei einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und erhalten eine Vergütung.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Hessen die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss mindestens den mittleren Schulabschluss nachweisen. Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber eine der folgenden beruflichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Zeugnis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan der Fachschule für Sozialpädagogik beschrieben. Es befindet sich ein neuer Lehrplan in Erprobung, der noch nicht zur Verfügung steht.

Praxis
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler mindestens 460 Praxisstunden als Begleit- oder Blockpraktika in mindestens zwei sozialpädagogischen Einrichtungen, die sich hinsichtlich der Zielgruppe und der Konzeption unterscheiden. Das Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von einem Jahr muss in sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert werden, die dem Arbeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern entsprechen.

Abschluss
Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der Fachrichtung Sozialpädagogik wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Erzieher" oder "Staatlich anerkannte Erzieherin" verliehen. Mit dem Abschluss können die Absolventinnen und Absolventen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Zusatzunterricht teilgenommen und erfolgreich eine Prüfung abgelegt haben.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Mecklenburg-Vorpommern

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher wird in Vollzeitform in zwei Jahren an den Fachschulen des Fachbereiches Sozialwesen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik mit den Arbeitsfeldern Kindertageseinrichtungen, Hilfen zur Erziehung und Kinder- und Jugendarbeit angeboten. Erfolgt die Ausbildung berufsbegleitend, dauert sie ebenfalls zwei Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt dabei im Rahmen des Arbeits- beziehungsweise Praktikumsvertrages.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Mecklenburg-Vorpommern die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss die mittlere Reife erworben haben sowie die Berufsausbildung zur Sozialassistenz erfolgreich abgeschlossen haben.

„Seiteneinsteiger“, die bereits über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung verfügen, werden über eine dreijährige Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ausgebildet. Das erste Jahr ist dabei ein Vorbereitungsjahr auf die Fachschulausbildung, in dem diese Schülerinnen und Schüler den Sozialassistenz-Abschluss erwerben.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Gesundheits- und Führungszeugnis und ein logopädisches Gutachten vorlegen. Für Ausländer und Aussiedler findet eine Zulassungsprüfung (Sprache) statt.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Rahmenplan für Fachschulen beschrieben.

Praxis
Die integrierte fachpraktische Ausbildung umfasst insgesamt 960 Stunden (ca. 24 Wochen). Folgende Arbeitsfelder sind vorgegeben: Kindertageseinrichtungen, Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendarbeit und Heilerziehungspflege.

Abschluss
Mit bestandener staatlicher Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannte Erzieher" verliehen. Zum Erwerb der Fachhochschulreife sind in den erforderlichen Fächern und Modulen mindestens ausreichende Leistungen nachzuweisen.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Niedersachsen

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher dauert in der Vollzeitform zwei Jahre an der Fachschule für Sozialpädagogik. Sie kann auch in Teilzeit mit einer Dauer von drei Jahren absolviert werden. Die berufsbegleitende Ausbildung dauert drei Jahre.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Niedersachsen die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss mindestens den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) besitzen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem einen Berufsabschluss als Sozialassistenz oder eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung nachweisen. Mit Sozialassisenz-Abschluss müssen mindestens befriedigende Leistungen in Deutsch sowie ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den berufsbezogenen Lernbereichen Theorie und Praxis erbracht worden sein oder eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen werden und die Fachschule feststellen, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt.

Ein Einstieg in die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik ist für Absolventinnen und Absolventen der Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik (und die Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt), des Beruflichen Gymnasiums Sozialpädagogik oder eines pädagogischen Hochschulstudienganges möglich. Diese Bewerberinnen und Bewerber müssen jeweils zusätzlich einen begleiteten Praxisanteil von 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern oder eine einjährige Vollzeittätigkeit nachweisen.

Darüber hinaus besteht mit Zustimmung der Schulbehörde die Möglichkeit Bewerberinnen und Bewerber zuzulassen, deren bisheriger beruflicher und schulischer Bildungsweg eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule erwarten lassen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Gesundheits- und Führungszeugnis sowie ein Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung (zu Beginn der praktischen Ausbildung) vorlegen.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden in den Rahmenrichtlinien in der Fachschulefür Sozialpädagogik (PDF) beschrieben.

Praxis
Die integrierte fachpraktische Ausbildung im Umfang von 600 Stunden erfolgt in mindestens zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit jungen Menschen in verschiedenen Altersstufen. Der Umfang in einem Tätigkeitsfeld beträgt mindestens 180 Zeitstunden.

Abschluss
Mit erfolgreichem Besuch wird die Berechtigung zur Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher" verliehen. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist integrierter Bestandteil der Ausbildung.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Nordrhein-Westfalen

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher dauert in Nordrhein-Westfalen in der Vollzeitform drei Jahre. Sie setzt sich zusammen aus einem zweijährigen, überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt in der Fachschule und einem einjährigen Berufspraktikum in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung.

Die Ausbildung in Teilzeit kann fünf bis sechs Jahre dauern. Daneben wird eine dreijährige praxisorientierte Ausbildung (PiA) in der Fachschule für Sozialpädagogik angeboten. Dabei schließen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn ihrer Ausbildung einen Ausbildungsvertrag (z.T. auch Arbeitsvertrag) mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und erhalten während der gesamten Ausbildungszeit eine Vergütung.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Nordrhein-Westfalen eine Ausbildung (Vollzeitform) in Bildungsgängen der Fachschulen aufnehmen möchte, muss die folgenden allgemeinen beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf* nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht
  • Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand
  • Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann. Die einjährige Berufstätigkeit wird in Fachschulen mit 2.400 Unterrichtsstunden und 1.200 Stunden Praxis in Form eines gelenkten Praktikums während des Fachschulbildungsganges abgeleistet.

* Als einschlägiger Ausbildungsberuf gilt jede Berufsausbildung, die der Weiterbildung in einer der Fachrichtungen dienlich ist. Als gleichwertige Qualifizierung werden anerkannt: zweijährige Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachoberschulreife vermitteln und zweijährige Bildungsgänge (Klassen 11/12), die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und die Fachhochschulreife vermitteln (z.B. Kinderpflege und Sozialssistenz).

Abweichend kann in die Fachschule aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweisen kann. Auf die Berufstätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.

Anstelle der geforderten beruflichen Qualifikationen können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden mit:

  • Hochschulzugangsberechtigung*
  • nicht einschlägigem Berufsabschluss*

*mit Nachweis einschlägiger beruflicher Tätigkeiten im Umfang von mindestens 900 Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung und die den erfolgreichen Besuch eines Fachschulbildungsgangs erwarten lassen. Die berufliche Tätigkeit, freiwilliges soziales Jahr oder einschlägiger Bundesfreiwilligendienst muss innerhalb eines Jahres absolviert worden sein.

Die Aufnahme in den Fachbereich Sozialwesen erfordert neben den allgemeinen Voraussetzungen:

  • den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) sowie
  • den Nachweis der persönlichen Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden in Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung, Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik beschrieben.

Praxis
Die Ausbildung in der Fachschule gliedert sich in der Regel in einen zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktika in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ein einjähriges Berufspraktikum mit 160 bis 200 Stunden praxisbegleitendem Unterricht, der in der Regel als Blockunterricht erteilt wird.

Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Fachrichtung Sozialpädagogik berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher".
Mit dem Abschluss können die Absolventinnen und Absolventen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie bestimmte Fächer in entsprechendem Umfang erfolgreich belegt haben.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Rheinland-Pfalz

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher dauert in der Vollzeitform drei Jahre an der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik. Zur Ausbildung gehören ein schulischer Ausbildungsabschnitt mit fachpraktischen Elementen und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Die Ausbildung kann auch in Teilzeit in bis zu fünf Jahren absolviert werden mit dreijähriger überwiegend fachtheoretischer Ausbildung und anschließendem ein- bis zweijährigen Berufspraktikum. Daneben kann die Ausbildung an der Fachschule begleitend zu einer sozialpädagogischen Berufstätigkeit mit mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit innerhalb von drei Jahren absolviert werden (berufsbegleitende Teilzeitausbildung, Schulversuch seit 2013).

Zugangsvoraussetzungen
Wer die Ausbildung (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss über einen qualifizierten Sekundarabschluss I (mittlerer Schulabschluss) verfügen und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung (z.B. Berufsausbildung zur Sozialassistenz)
  • Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit*
  • mindestens dreijährige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind*
  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit mindestens viermonatiger einschlägiger praktischer Tätigkeit*

* Anrechenbare Tätigkeit: Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes, einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.

Im Einzelfall ist eine Aufnahme durch die Schulbehörde möglich, wenn Bildungsstand und beruflicher Werdegang den Aufnahmevoraussetzungen des Bildungsgangs gleichwertig sind.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan für die Fachschule Sozialwesen, Fachbereich Sozialpädagogik beschrieben.

Praxis
Im schulischen Ausbildungsabschnitt sind zwei Praktika von insgesamt zwölf Wochen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern anerkannter Ausbildungsstätten zu leisten. Das anschließende Berufspraktikum dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung zwölf Monate.

Abschluss
Mit Abschluss des schulischen Ausbildungsabschnitts und erfolgreich abgeschlossenen Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher" verliehen. Der Abschluss der Fachschule in der Fachrichtung Sozialpädagogik ist der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Saarland

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher dauert in der Vollzeitform drei Jahre an der Fachschule für Sozialpädagogik. Sie gliedert sich in den zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt, der durch ein sozialpädagogisches Praktikum im Umfang von zwölf Wochen begleitet wird, und das einjährige Berufspraktikum. Die Ausbildung umfasst unter Einbeziehung eines einjährigen beruflichen Vorpraktikums für Bewerberinnen und Bewerber ohne Berufsausbildung oder sonstige berufliche Qualifizierung vier Jahre.

Alternativ kann die Ausbildung in vier Jahren berufsbegleitend (ein Standort in Saarbrücken) absolviert werden. Diese setzt sich aus drei Jahren überwiegend fachtheoretischer Ausbildung und einem Jahr fachpraktischer Ausbildung (Berufspraktikum) zusammen.

Zugangsvoraussetzungen
Wer die Ausbildung (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
  • mindestens vierjährige förderliche hauptberufliche Tätigkeit oder
  • eine sonstige von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Qualifizierung
  • Berufsabschluss als Staatlich anerkannte Kinderpflegerin oder Staatlich anerkannter Kinderpfleger oder Staatlich geprüfte Fachkraft für Haushaltsführung und ambulante Betreuung, soweit die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses eingeschlossen sind

Ersatzweise für berufliche Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme an einem einjährigen beruflichen Vorpraktikum in geeigneten Praxiseinrichtungen, das durch einen Vorbereitungskurs an der Fachschule begleitet wird.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen darüber hinaus ein Gesundheitszeugnis vorlegen.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan Akademie für Erzieher und Erzieherinnen beschrieben.

Praxis
Während der zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Ausbildung steht ein "Sozialpädagogisches Praktikum" im Umfang von in der Regel 12 Wochen an, das in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kitas und Heimen absolviert wird. Es kann von den Schulen sowohl unterrichtsbegleitend als auch in Blockform angeboten werden. Das einjährige Berufspraktikum schließt sich unmittelbar an die mit der ersten Teilprüfung abgeschlossene fachtheoretische Ausbildung an.

Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, bestehend aus zwei Teilprüfungen. Mit erfolgreicher Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Erzieher" oder "Staatlich anerkannte Erzieherin" verliehen. Zudem wird die Fachhochschulreife mit erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung (in Verbindung mit dem Zeugnis über die erste Teilprüfung) erworben.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Sachsen

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher dauert in Vollzeitform drei Jahre und ist an der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik verortet. Die Praxis in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern ist in die Ausbildung integriert.

In Teilzeit dauert die Ausbildung in der Regel vier Jahre, die nur mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit kombiniert werden kann.

Zugangsvoraussetzungen
Wer die Ausbildung (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss über einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss verfügen und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene mindestens zweijährige förderliche nach Bundes- oder Landesrecht anerkannte Berufsausbildung (z.B. Berufsausbildung zur Sozialassistenz)
  • abgeschlossene mindestens zweijährige nach Bundes- oder Landesrecht anerkannte Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder mindestens einjährige Berufstätigkeit soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist
  • eine mindestens siebenjährige erziehende oder pflegende berufliche Tätigkeit in Vollzeitbeschäftigung.

Ein freiwilliges Jahr und der Zivildienst können für die Berufserfahrung bzw. die berufliche Tätigkeit angerechnet werden. Anträge zur Aufnahme bzw. die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen sind mit der jeweiligen Fachschule zu klären.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik beschrieben.

Praxis
Die berufspraktische Ausbildung wird parallel zur schulischen Ausbildung durchgeführt. Es sind ein Orientierungspraktikum (2 Wochen) und drei Blockpraktika im Umfang von jeweils mindestens 11 Wochen vorgesehen. Die Praxisphasen finden in einem Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtung, in einem Arbeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtung und in einem Arbeitsfeld nach Wahl statt.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher" verliehen. Mit dem Abschluss können die Absolventinnen und Absolventen im Rahmen der Zusatzausbildung die Fachhochschulreife erwerben.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Sachsen-Anhalt

Die Ausbildung wird in der Vollzeitform in drei Jahren angeboten. An die zweijährige überwiegend fachtheoretische Ausbildung, an der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik, schließt ein einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung an, das von der Fachschule begleitetet wird. Außerdem kann die praktische Ausbildung in mehreren Teilabschnitten in die Ausbildung integriert werden.

Die Ausbildung wird von Fachschulen auch in Teilzeit (berufsbegleitend) angeboten und dauert maximal vier Schuljahre.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Sachsen-Anhalt die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Realschulabschluss haben und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder Staatlich geprüfter Sozialassistent oder Abschluss als Staatlich geprüfte Kinderpflegerin oder Staatlich geprüfter Kinderpfleger
  • abgeschlossene einschlägige mindestens zweijährige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische vollzeitschulische oder berufliche Berufsausbildung
  • abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens 600stündige praktische Tätigkeit in sozialpädagogisch orientierten Einrichtungen sowie einschlägige Berufstätigkeiten, auf die das freiwillige soziale oder ökologische Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst anerkannt werden, sofern praktische Tätigkeiten im Bereich der Betreuung, Bildung und Erziehung mit Kindern und Jugendlichen erbracht worden sind
  • ohne Berufsausbildung mindestens vierjährige einschlägige Berufstätigkeit
  • Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales
  • Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und einjährige praktische Tätigkeit
  • Hochschulreife und eine mindestens einjährige einschlägige praktische Tätigkeit oder alternativ Abschluss des 2. Ausbildungsjahres in der Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz

Als gleichwertig anerkannte Qualifizierung gilt:

  • Abgeschlossenes Lehramt
  • Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit praktischer Ausbildung im Differenzierungsbereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Abschluss der Berufsfachschule in der Fachrichtung Hauswirtschaft und Familienpflege oder der Berufsfachschule in der Fachrichtung Assistenz für Ernährung und Versorgung mit dem Schwerpunkt Hauswirtschaft und Familienpflege

Für die Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ist bei ausländischen Bildungsnachweisen darzulegen.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Fachrichtungslehrplan – Fachschule Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik beschrieben.

Praxis
Die praktische Ausbildung findet in mindestens zwei sozialpädagogischen Arbeitsfeldern statt. Die Mindestdauer in jedem Arbeitsfeld beträgt 400 Stunden. Die Ausbildung umfasst mindestens 1.200 Stunden praktische Ausbildung in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
Die praktische Ausbildung kann zusammenhängend (Berufspraktikum) im Anschluss an die zweijährige überwiegend fachtheoretische Ausbildung stattfinden oder in mehreren Abschnitten während der dreijährigen vollzeitschulischen Ausbildung durchgeführt werden.

Abschluss
Mit Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher" verliehen. Die Fachhochschulreife kann im Rahmen des Wahlbereichs erworben werden.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Schleswig-Holstein

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher dauert in Schleswig-Holstein drei Jahre an der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen mit Fachrichtung Sozialpädagogik. Neben dem Unterricht an der Schule finden in allen drei Ausbildungsjahren Praktika in mindestens zwei für den Beruf einschlägigen Arbeitsfeldern statt.

Bei Teilzeitunterricht dauert die Ausbildung dreieinhalb Jahre. Die Ausbildung kann auch berufsbegleitend in drei Jahren absolviert werden. Des Weiteren ist die Einführung einer dreijährigen praxisintegrierten Ausbildung (PiA) ab 2018 geplant.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Schleswig-Holstein die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (Vollzeitform) aufnehmen möchte, muss den mittleren Schulabschluss haben und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss eines anerkannten bzw. einschlägigen Ausbildungsberufs (nach dem Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz) sowie Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand oder
  • Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung oder
  • eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren.

In begründeten Fällen: Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife sowie einjähriges einschlägiges Praktikum oder einjährige einschlägige Berufstätigkeit. Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit können förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) wird bei ausländischem Schulabschluss verlangt.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan für die Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik Ausbildungsgang Erzieherin/Erzieher beschrieben.

Praxis
In der Ausbildung sind insgesamt 1.320 Stunden für Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen. Sie soll in mindestens zwei Arbeitsfeldern für Erzieherinnen und Erzieher stattfinden, mindestens 300 Stunden im Elementarbereich und mindestens eine Praxiszeit in der Alterszielgruppe über 6 Jahren. Es ist sowohl eine Verblockung (Praxiswochen) als auch die Durchführung der Praxiszeiten in einer integrierten Form möglich.

Abschluss
Der Abschluss der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen mit Fachrichtung Sozialpädagogik berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher". Mit dem Abschluss können die Absolventinnen und Absolventen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am entsprechenden Zusatzunterricht teilgenommen haben.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Thüringen

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher wird in der Vollzeitform in drei Jahren an der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik angeboten. Sie umfasst Unterricht in der Schule und eine integrierte berufspraktische Ausbildung in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Das vierte Praxismodul im Umfang von sechs Monaten wird im sechsten Ausbildungshalbjahr absolviert.

Pädagogische Fachkräfte, die mehrere Jahre in der Praxis tätig waren und den Abschluss erwerben möchten, können sich in Thüringen berufsbegleitend in Teilzeit ausbilden lassen. Diese Ausbildung erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von vier Jahren (zuzüglich des Berufspraktikums).

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Thüringen die Ausbildung (Vollzeitform) zur Erzieherin und zum Erzieher aufnehmen möchte, muss den Realabschluss erworben haben, eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung und eine regelmäßige schulische und berufliche Vorbildung, die zusammen mindestens zwölf Schuljahre umfasst, nachweisen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen, in der ihre sozialpädagogischen, mathematischen, kommunikativen und künstlerisch/musischen Fähigkeiten geprüft werden. Sie müssen außerdem ein Gesundheits- und Führungszeugnis vorlegen. Die Sprachkenntnisse von Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ausreichen, sodass sie dem Unterricht folgen können.

Im Einzelfall gelten andere Voraussetzungen, wenn sie dem schulischen und beruflichen Bildungsstand der Zulassungsvoraussetzungen gleichwertig sind. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan für die Fachschule Sozialwesen, Fachbereich Sozialpädagogik beschrieben.

Praxis
Der fachtheoretische Unterricht und die berufspraktische Ausbildung finden integriert in vier Modulen statt. Die berufspraktische Ausbildung umfasst drei Praktika im Umfang von 6 Wochen und das sechsmonatige Berufspraktikum im dritten Schuljahr. Die drei Praxismodule haben mindestens jeweils in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (gemäß §§ 29 bis 35 SGB VIII) zu erfolgen.

Abschluss
Mit dem Abschlusszeugnis wird die staatliche Anerkennung erteilt und damit die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Erzieher" oder "Staatlich anerkannte Erzieherin" verliehen. Die Absolventinnen und Absolventen können die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie mindestens ausreichende Leistungen in allen Lerngebieten, Kernmodulen und Wahlpflichtmodulen erreichen sowie in einer Zusatzprüfung in Deutsch/Kommunikation erfolgreich teilnehmen.

Zuständigkeit und weitere Informationen

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