Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
1. Erster Hochschul-/Berufsakademieabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mind. 180 Leistungspunkten sowie ein Gesamtprädikat mit der Note von mind. 2,5 in einem der folgenden Studiengänge:
- Soziale Arbeit
- Kindheitspädagogik
Darüber hinaus können Absolvent/-innen verwandter Studiengänge zugelassen werden.
2. Zudem sind Kenntnisse in den nachfolgenden Bereichen erforderlichen:
Bei Bewerbung für das Vertiefungsgebiet "Beratung in kindheitspädagogischen Handlungsfeldern":
- Grundlagen der Kindheitspädagogik
- Training Gesprächsführung und Beratung (mind. 30 Stunden)
- kindheitspädagogisch relevante Rechtsgrundlagen sowie
- mind. 700 Stunden Praxiserfahrungen (Studienpraktika oder/und Berufspraxis in kindheitspäd. Arbeitsfeldern)
Bei Bewerbung für Vertiefungsgebiet "Psychosoziale Beratung und Intervention":
- Verfahren der Diagnostik und Bedarfsermittlung
- Grundlagen des Sozialrechts
- Training Gesprächsführung und Beratung (mind. 30 Stunden) sowie
- mind. 700 Stunden Praxiserfahrungen (Studienpraktika oder/und Berufspraxis in Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit)
3. Auswahlverfahren, das sich aus der Abschlussnote des ersten Hochschul- bzw. Berufsakademieabschlusses sowie einer 60-minütigen Klausur (fachgebundenen Prüfung im gewählten Vertiefungsgebiet) zusammensetzt.
Auswahlverfahren
siehe Studiengangswebseite
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Im Masterstudiengang "Beratung und Intervention" werden zwei Vertiefungsgebiete über Wahlpflichtmodule angeboten. Diese Wahlpflichtmodule umfassen circa ein Drittel des Studienangebotes.
Man wählt eines der beiden Vertiefungsbegiete:
- Beratung in kindheitspädagogischen Handlungsfeldern
- Psychosoziale Beratung und Intervention
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
26.09.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.