Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- allgemeine Hochschulreife oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife und
- 8-wöchiges Vorpraktikum (bis zum Studienbeginn). Das Vorpraktikum muss in Vollzeit (40h) in einer (sozial-)pädagogischen Einrichtung, die Kinder bis max. 10 Jahre betreut, absolviert und nachgewiesen werden.
Hochschulzugang ohne Hochschulreife: https://www.fh-erfurt.de/fhe/studieninteressierte/bewerbung-co/studieren-ohne-abitur/
Auswahlverfahren
Die Rangliste der im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren zu vergebenden Studienplätze richtet sich neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nach weiteren Auswahlkriterien (studiengangsspezifische Berufsausbildung, berufsfeldbezogene Tätigkeit über das Vorpraktikum hinaus, biografisch schlüssige Begründung der Studienwahl, fachspezifische Zusatzqualifikationen). Der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung kommt dabei jedoch überwiegende Bedeutung zu. Im Auswahlverfahren können höchstens 100 Punkte erworben werden. Die Durchschnittsnote des ersten Abschlusses fließt mit einem Gewicht von insgesamt 60 Prozent, d.h. mit bis zu 60 Punkten in die Auswahlentscheidung ein.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Hort
- (Ganztags-)Schulen
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
02.03.2023, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.