Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- allgemeine Hochschulreife oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife oder
- abgeschlossene Berufsausbildung (staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher, staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, Krippenerzieherin/Krippenerzieher; Kindergärtnerin/Kindergärtner, Horterzieherin/Horterzieher oder Unterstufenlehrerin/Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten)
Auswahlverfahren
Eignungsfeststellungsverfahren (siehe Ordnung für das Eignungsfeststellungsverfahren: https://www.fh-erfurt.de/soz/be/studium/bachelor-bildung-und-erziehung-von-kindern/bewerbung-zulassung/ )
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang „Bildung und Erziehung von Kindern“ erfolgt lediglich alle zwei Jahre (ungerades Jahr).
Die Reakkreditierung erfolgt im Jahr 2020.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Hort
- (Ganztags-)Schulen
- Fachberatungen
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
23.02.2022, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.