Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder vergleichbare Abschlüsse.
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Es besteht die Möglichkeit, den Studiengang auf Antrag auch in Teilzeit zu studieren.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (z.B. Jugendzentrum)
- Eltern- und Familienbildung
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
- Hort/Ganztagsschule
- Erziehungsberatung
- Schulsozialarbeit
- Politikberatung sowie in Nicht-Regierungsorganisationen, Kinderbüros und als Kinderbeauftragte in Kommunen, Ländern und im Bund
- Kinderpartizipation
- Frühe Hilfen
- Kommunale Netzwerkarbeit (z.B. Präventionsketten)
- Gestaltung kinder-, jugend- und familienfreundlicher sowie gesundheitsförderlicher Settings (Kommune, Schule, Kita, Jugendeinrichtungen u.a.)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- Staatlich anerkannte/r Kindheitswissenschaftler/in
Letzte Aktualisierung
18.06.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.