Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in Form der
- allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur) oder
- der Fachhochschulreife oder
- vergleichbarer Abschlüsse wie beispielsweise als ErzieherIn, Hebamme, KinderkrankenpflegerIn u.ä.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Bewerbungsschluss für Studienstart im Wintersemester: 15.07.
Bitte richten Sie Anfragen gerne an die Wissenschaftliche Koordinatorin Hertha Schnurrer (hertha.schnurrer@hs-magdeburg.de bzw. 03931.2186-4801)
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Hort
- (Ganztags-)Schulen
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
06.03.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.