Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Nachweis eines ersten akademischen Hochschulabschlusses mit mindestens 180 Credits mit guten oder sehr guten Leistungen in den Fachrichtungen Kindheits-, Erziehungs-, Sozial- oder Gesundheitswissenschaften sowie Sozial- oder Kindheitspädagogik oder Psychologie.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- öffentliche Behörden und Ämter (z.B. Jugendamt, Landesjugendamt etc.)
- Fort- und Weiterbildung
- Der Abschluss des Studiengangs eröffnet berufliche Perspektiven in kind- und jugendbezogenen gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabengebieten im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Aufgabengebiete finden Absolventinnen und Absolventen in Trägereinrichtungen des Bildungs-, Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitswesens sowie in entsprechenden Planungsgremien auf kommunaler, Länder- oder Bundesebene sowie in nationalen und internationalen Organisationen.
- Sie können gegenüber zuständigen politischen Instanzen die Belange und Bedürfnisse der Kinder wissenschaftlich begründet vertreten und sich als Multiplikatoren für die Verbreitung und Umsetzung der Kinderrechte einsetzen.
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
06.03.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.