Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife.
Zugang für Berufstätige ohne HZB in besonderen Fällen möglich (z.B. Eignungsprüfung, Anrechnung von Weiterbildungen usw.), siehe dazu die Informationen unter:
https://www.hs-esslingen.de/studium/bewerbung/bewerbung-fuer-einen-bachelor-studiengang/
Auswahlverfahren
Es gibt ein Auswahlverfahren, wenn die BewerberInnenzahl höher als die Anzahl der Studienanfängerplätze ist.
Das Kriterium für das Auswahlverfahren ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.
Durch eine abgeschlossene Ausbildung als staatl. anerkannte*r Erzieher*in kann die Note der HZB in moderatem Umfang verbessert werden, eine zusätzliche Berufstätigkeit als staat. anerkannte*r Erzieher*in erbringt einen weiteren leichten Bonus.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst / Pädagogische Arbeit am Kind
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kita-Sozialarbeit
- Hort/Ganztagsschule
- Schulsozialarbeit
- Heil- bzw. Sonderpädagogische Einrichtungen/Frühförderung
- Frühe Hilfen
- Eltern- und Familienbildung
- Ambulante Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe)
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
10.07.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.