Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang Master-Studiengang Angewandte Sozialpädagogische Bildungsforschung ein erster einschlägiger Hochschulabschluss in bildungswissenschaftlich, bildungstheoretisch und pädagogisch ausgerichteten Studiengängen, u.a. Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Heilpädagogik, Schulpädagogik, Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik.
Auswahlverfahren
Die Auswahlkriterien werden zur Bildung einer Rangfolge in einem Punktesystem gewichtet. Grundlage bildet hier vor allem die Gesamtnote des ersten einschlägigen Hochschulabschlusses (Es werden max. 110 Punkte vergeben; bis zu 90 Punkte werden für die Gesamtnote des einschlägigen Hochschulabschlusses vergeben. 10 Punkte werden für den Nachweis eines theoretisch begleiteten praktischen Studiensemesters vergeben und 10 weitere Punkte, wenn die Abschlussarbeit mit 1,3 oder besser bewertet wurde.)
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Hort/Ganztagsschule
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Eltern- und Familienbildung
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
- Ausbildung (z.B. Tätigkeit an Fachschulen/ -akademien)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
22.05.2019, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.