Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Das grundständige duale Studium erfolgt an den beiden Lernorten Hochschule und Praxis. Die Studierenden verfügen in der Regel über ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Umfang von mindestens der Hälfte der tariflichen oder ortsüblichen Arbeitszeit. An den Praxisstellen erfolgt die berufspraktische Ausbildung, die durch qualifizierte Fachanleiter/innen begleitet wird. Die berufspraktische Ausbildung ist ein Teil des Studiums selbst.
Die Hochschule begleitet die berufspraktische Ausbildung durch entsprechende Seminare und Reflexionen.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Hort
- Fachberatungen
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- Eltern- und Familienbildung
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
22.06.2023, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.