Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- (1) allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und
- (2) einen einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Abschluss und
- (3) erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
Zu (2): Bachelor-Abschluss im Studiengang Erziehungswissenschaft oder einem fachlich eng verwandten Studiengang (Frühkindliche Bildung und Erziehung, Bildungswissenschaft, Lehramt, Soziale Arbeit) oder einem Studiengang, der eine fachliche Grundlage zu einem der Schwerpunkte des Masters (Management oder Bildungsforschung) bildet.
Auswahlverfahren
Die von den Bewerberinnen und Bewerbern eingereichten schriftlichen Unterlagen werden nach folgenden Kriterien mit jeweils 0-5 Punkten bewertet:
- formale Qualifikation durch Erststudium (Abschlussnote)
- Einschlägigkeit des Erststudiums
- Inhaltlicher Schwerpunkt des Erststudiums (Forschendes Lernen; Bildungsbereiche)
- Praktische Erfahrungen und besondere Leistungen
- Schriftliche Darlegung der Motivation und Interessen
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Der Studiengang wird von zwei Hochschulen in Kooperation ausgebracht und zwar der Evangelische Hochschule Ludwigsburg und der Pädagogische Hochschule Ludwigsburg.
Seit Wintersemester 2016/17 ist der Studiengang auch in einer individuellen Teilzeitvariante studierbar. Die Regelstudienzeit in der Teilzeitvariante beträgt drei Studienjahre.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst / Pädagogische Arbeit am Kind
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kita-Sozialarbeit
- Hort/Ganztagsschule
- Schulsozialarbeit
- Frühe Hilfen
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Erziehungsberatung
- Eltern- und Familienbildung
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (z.B. Jugendzentrum)
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Beratung, Politik, Interessensvertretung (z.B. in Verbänden oder Ministerien)
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
- Ausbildung (z.B. Tätigkeit an Fachschulen/ -akademien)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
04.07.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.