Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Allgemeine Hochschulreife, FH-Reife oder Studienberechtigung gemäß der Verordnung über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und
- Nachweis über ein vierwöchiges Vorpraktikum (150 h) in einer pädagogischen Institution, die von Kindern im Alter von 0 - 10 Jahren besucht wird und in der pädagogische Fachkräfte arbeiten. oder
- ggf. Nachweis einer abgeschlossenen, fachlich entsprechenden Berufsausbildung (diese ersetzt dann das Vorpraktikum)
Es können ggf. Leistungen aus einer Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher anerkannt werden.
Auswahlverfahren
Es wird aus allen fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungsanträgen eine Rangliste auf Grundlage der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung erstellt. Nach Berücksichtigung der unter § 3 der Immatrikulations- und Studienordnung genannten Quoten werden 80% der noch vakanten Studienplätze gemäß dieser Rangliste vergeben. Über die Vergabe von 20% der Studienplätze entscheidet das Los.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Hort
- Fachberatungen
- öffentliche Behörden und Ämter (z.B. Jugendamt, Landesjugendamt etc.)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
28.07.2020, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.