Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Allgemeine Hochschulreife, FH-Reife oder Eignungsprüfung bei Bewerbern ohne Abitur oder FH-Reife und ein praktisches Jahr (FSJ, BufDi,.. )
- Studium ohne Vorpraktikum möglich.
Wir empfehlen jedoch praktische Vorerfahrungen in der frühpädagogischen Praxis zu sammeln.
Es können ggf. Leistungen aus einer Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher anerkannt werden.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst / Pädagogische Arbeit am Kind
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kita-Sozialarbeit
- Hort/Ganztagsschule
- Schulsozialarbeit
- Heil- bzw. Sonderpädagogische Einrichtungen/Frühförderung
- Frühe Hilfen
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
27.06.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.