Studiengangsdatenbank

Bildung und Erziehung im Kindesalter M.A.

Evangelische Hochschule Freiburg

Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften

Postanschrift: Bugginger Straße 38
79114 Freiburg

Inhaltliche Ausrichtung
Allgemein früh-/kindheitspädagogisch
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Hinweis: In der Datenbank werden die Studiengänge in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Allgemein früh-/kindheitspädagogisch
  • Früh-/Kindheitspädagogisch mit Schwerpunkt Management/ Leitung von Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern (0-10 J.)
  • Fachlich affin mit einem Schwerpunkt in der Früh-/Kindheitspädagogik
  • Fachlich affin mit Bezug zur Früh-/Kindheitspädagogik
Studienplätze pro Studienjahr
20
Studienorganisation
Vollzeit
Regelstudienzeit (Semester)
3 Semester
Studienform
Präsenzstudium
Studienbeiträge pro Semester (Euro)
500
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Hinweis: Gemeint sind Studiengebühren ohne Verwaltungsgebühren, Semesterticket, o.ä.

Art des Abschlusses
Master of Arts, M.A.
Akkreditierung des Studiengangs
bereits akkreditiert
Studienbeginn
nur im Sommersemester
Trägerschaft der Hochschule
evangelisch
Studiengang angeboten seit
Sommersemester 2011

Informationen zum Studiengang

Zulassungsvoraussetzungen für das Studium

Überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium mit frühpädagogischer Ausrichtung oder eines anderen äquivalenten Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom, Master). Studierende, die einen sechssemestrigen Bachelorabschluss haben (180CP), können vor Beginn des Studiums an der EH Freiburg im Studiengang „Pädagogik der Kindheit“ Brückenmodule über ein Semester (30CP) absolvieren.

Auswahlverfahren

Online-Bewerbung sowie persönliches Auswahlgespräch.

Ergänzungen zur Studiengangsorganisation

Berufsbegleitende oder Teilzeitorganisation des Studiengangs ist möglich.

Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
  • Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
  • (Ganztags-)Schulen
  • Fachberatungen
  • Lehre und Forschung
  • Eltern- und Familienbildung
  • öffentliche Behörden und Ämter (z.B. Jugendamt, Landesjugendamt etc.)
  • Fort- und Weiterbildung
  • Ausbildung, z.B. Tätigkeit an Fachschulen/-akademien
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?

Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.

Letzte Aktualisierung

10.03.2019, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

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