Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Alle Studierenden benötigen eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher. Dann ist der Hochschulzugang möglich mittels:
a) Fachgebundene oder allgemeine (Fach-)Hochschulreife
oder
b) Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (nach einem Beratungsgespräch an der Hochschule). Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bietet diese Möglichkeit.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren nach Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung mit folgenden Verbesserungsmöglichkeiten:
- FSJ/FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Zivil-/Wehrdienst o.ä.
- Abgeschlossene Berufsausbildung, die nicht Teil der Hochschulzugangsberechtigung ist
- Behinderung von mind. 50GdB
- Pflege naher Angehöriger im Jahr der Hochschulzugangsberechtigung
- Geburt eines Kindes im Jahr der Hochschulzugangsberechtigung
Daneben gibt es ein Kontingent für Bewerberinnen und Bewerber mit besonderem Engagement im kirchlichen Bereich sowie eine Härtefallregelung.
Detaillierte Erläuterungen siehe hier:
<a href="http://www.ksh-muenchen.de/hochschule/campus-muenchen/einrichtungen-muenchen/studierendensekretariat-muenchen/bewerbung-und-immatrikulation/">Link</a>
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Die Regelstudienzeit beträgt zwar formal acht Semester, faktisch werden aber nur sechs Semester studiert. Der Grund ist die Anrechnung von Kenntnissen und Kompetenzen, die in der ErzieherInnen-Ausbildung an einer Fachakademie erworben wurden.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Hort
- (Ganztags-)Schulen
- Fachberatungen
- Fort- und Weiterbildung
- Ausbildung, z.B. Tätigkeit an Fachschulen/-akademien
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
22.06.2023, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.