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Berufsfachschulen Ausbildung zur Kinderpflege- und Sozialassistenzkraft

Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpfleger und Sozialassistentinnen bzw. Sozialassistenten werden an Berufsfachschulen ausgebildet. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre und bietet prinzipiell die Möglichkeit, einen Mittleren oder Höheren Schulabschluss und im Anschluss eine Erzieherinnen- bzw. Erzieherausbildung zu absolvieren. In einigen Bundesländern ist die Kinderpflege- oder Sozialassistenzausbildung sogar Voraussetzung dafür. Während die Kinderpflegeausbildung einen Hauptschulabschluss erfordert, ist die Sozialassistenzausbildung meist an einen Mittleren Schulabschluss gebunden. Inhalte der Ausbildung, Zugangsvoraussetzungen sowie die mit dem Abschluss verbundene Berufsbezeichnung werden auf Landesebene unterschiedlich geregelt.

Länderkarte

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Berufsfachschulen (Stand Juni 2018)

Informationen zu den Bundesländern

Baden-Württemberg

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie umfasst zwei Schuljahre an der Berufsfachschule für Kinderpflege mit je einem Tag praktische Ausbildung pro Woche und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. Sie dauert dann entsprechend länger.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Baden-Württemberg die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger aufnehmen möchte, muss die Hauptschule oder das Berufseinstiegsjahr mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abgeschlossen haben. Zudem muss im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" erreicht worden sein. Bewerberinnen und Bewerber ohne Hauptschulabschluss müssen einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen. Darüber hinaus muss der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung erbracht werden. Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind für die Ausbildung ausreichende Deutschkenntnisse vorzuweisen. Es besteht eine Probezeit von einem Schulhalbjahr.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan für die Berufsfachschule für Kinderpflege (Schulversuch) beschrieben.

Praxis
Das einjährige Berufspraktikum erfolgt entweder in einer außerschulischen Einrichtung oder ausnahmsweise auch in einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern im Vorschul- oder Grundschulalter. Die Berufsfachschule begleitet das Praktikum.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Kinderpfleger“ verliehen. Mit Mittlerem Schulabschluss besteht Zugang zur Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeit-, Teilzeit- oder praxisintegrierter Form.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Bayern

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger dauert in Vollzeit zwei Jahre. Sie umfasst einen allgemeinbildenden, einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Teil. Die Ausbildung kann im Rahmen eines Schulversuchs bei entsprechend längerer Dauer auch in Teilzeit absolviert werden.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Bayern die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger aufnehmen möchte, muss mindestens einen Hauptschulabschluss haben. Ihre Eignung für den Beruf müssen die Bewerberinnen und Bewerber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, das nicht älter als drei Monate sein sollte. Wenn die Ausbildung nicht unmittelbar im Anschluss an den Schulbesuch aufgenommen wird, müssen die Bewerberinnen und Bewerber zudem ein amtliches Führungszeugnis vorlegen. Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch, müssen hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen. Das erste Halbjahr der Ausbildung gilt als Probezeit.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im Lehrplan für die Berufsfachschule für Kinderpflege beschrieben.

Praxis
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in außerschulischen Einrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Häusern für Kinder und umfasst insgesamt 520 Stunden. Sie findet entweder wöchentlich oder in Praxisblöcken von maximal zwei Wochen statt.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" oder "Staatlich geprüfter Kinderpfleger" verliehen. Wird die Abschlussprüfung mit „befriedigend“ oder besser abgelegt und werden ausreichende Kenntnisse in Englisch nachgewiesen, wird außerdem die Mittlere Reife zuerkannt. Mit Mittlerem Schulabschluss besteht Zugang zur Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Berlin

Die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten an der Berufsfachschule dauert in Vollzeit zwei Jahre. Der Unterricht besteht aus einem berufsübergreifenden und einem berufsbezogenen Lernbereich.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Berlin die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten aufnehmen möchte, muss mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen. Bewerberinnen und Bewerber nichtdeutscher Herkunftssprache müssen nachweisen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift so beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können. Das erste Halbjahr der Ausbildung gilt als Probezeit.

Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung werden im "Rahmenlehrplan für Unterricht und Erziehung - Berufsfachschule - Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent" beschrieben.

Praxis
In die Ausbildung sind berufsbezogene Projekte im Umfang von 920 Stunden integriert. Sie umfassen Berufspraktika in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Einrichtungen sowie praxisbegleitenden Unterricht.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent" verliehen. Der Abschluss ist in der Regel die berufliche Erstausbildung für die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Mit dem Abschluss können die Absolventinnen und Absolventen den Mittleren Schulabschluss erwerben, wenn sie die Ausbildung mit einer Prüfungsgesamtnote von mindestens 3,0 abschließen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen können, die einem fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Brandenburg

Die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten dauert in Vollzeit zwei Jahre und wird an der Berufsfachschule Soziales angeboten. Der Unterricht gliedert sich in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Bereich. In der Ausbildung werden die Sozialassistentinnen und Sozialassistenten dazu befähigt, sowohl in sozialpädagogischen als auch in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu sein.

Zugangsvoraussetzungen
Wer die Ausbildung aufnehmen möchte, muss die erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss) haben oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife, allgemeiner Hochschulreife oder einem gleichwertigen Abschluss können die Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr beginnen. Zudem muss die gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Probezeit beträgt ein Schulhalbjahr.

Inhalte
In den Curricula für die Berufsfachschule Soziales sind u.a. die Ziele sowie Handlungs- und Lernfelder für die Ausbildung festgelegt.

Praxis
Die fachpraktische Ausbildung kann als Tagespraktikum und/oder in einem oder mehreren Blöcken im Schuljahr angeboten werden. Sie erfolgt in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Einrichtungen und umfasst mindestens 800 Stunden, wovon jeweils mind. 300 Stunden in jedem Tätigkeitsfeld absolviert werden müssen. Hinzukommen 120 Stunden Praxisbegleitung und -reflexion.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent" verliehen. Mit dem Abschluss können die Absolventinnen und Absolventen auch den Mittleren Schulabschluss erwerben, wenn sie die Ausbildung mit einer Prüfungsgesamtnote von mindestens 3,0 abschließen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen können, die einem fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen. Der Mittlere Schulabschluss berechtigt zum Besuch der Fachschule für Sozialwesen. Im Anschluss an die Ausbildung kann außerdem eine einjährige Fachoberschulausbildung absolviert werden, um die Fachhochschulreife zu erlangen.

Weiterführende Informationen und Zuständigkeit

Bremen

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten dauert in Vollzeit zwei Jahre und findet an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz statt. Die Ausbildung gliedert sich in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Lernbereich.

Zugangsvoraussetzungen
Wer die Ausbildung aufnehmen möchte, muss einen Mittleren Schulabschluss mit mindestens "befriedigend" lautender Note im Fach Deutsch (bei Fachleistungsdifferenzierung und erweitertem Anforderungsniveau mindestens "ausreichend") haben. Voraussetzung für die Zulassung ist außerdem die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Bewerberinnen und Bewerber nicht deutscher Herkunftssprache, die über keinen an einer deutschen Schule erworbenen Abschluss verfügen, müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Inhalte
In der Verordnung über die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz werden u.a. die Ziele, die Dauer, die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung und die Prüfungen geregelt. In der Stundentafel werden die Unterrichtsfächer und ihre Zuordnung zu den Lernbereichen festgelegt.

Praxis
Die praktische Ausbildung findet in den durch die Ausbildungsphase festgelegten sozialpädagogischen Arbeitsfeldern statt und hat einen Umfang von 20 bis 24 Wochen. Die Praktika werden unterrichtsbegleitend oder blockweise absolviert.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent" verliehen.
Der Berufsabschluss berechtigt die Absolventinnen und Absolventen zur Bewerbung für die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik sowie zum Besuch der Fachoberschule, wo sie innerhalb eines Jahres die Fachhochschulreife erwerben können.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Hamburg

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten dauert in Vollzeit je nach Vorbildung zwei oder zweieinhalb Jahre und findet an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz statt. Sie umfasst einen berufsübergreifenden, einen berufsbezogenen Lernbereich und einen Wahlpflichtbereich sowie die berufspraktische Ausbildung. Es besteht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, wobei sich die Ausbildungszeit entsprechend verlängert.

Zugangsvoraussetzungen
Wer die zweijährige Ausbildung aufnehmen möchte, muss generell den Mittleren Schulabschluss, die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweisen. Neuerdings können aber auch Personen mit einem erweiterten ersten Schulabschluss oder gleichwertiger Vorbildung zur Ausbildung zugelassen werden, wobei die Ausbildungsdauer dann 2,5 Jahre beträgt. Gegebenenfalls können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten erweiterten Schulabschluss zugelassen werden, falls sie erfolgreich an einer sozialpädagogischen Qualifizierung im Umfang von mindestens 480 Unterrichtsstunden teilgenommen und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich gearbeitet haben sowie in einer schriftlichen Prüfung von 45 Minuten nachweisen, dass sie die dem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss entsprechenden Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch besitzen.

Zudem müssen für die Zulassung immer der Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer von der Schule genehmigten Praxisausbildungsstätte und ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Die Probezeit beträgt jeweils ein Schulhalbjahr.

Inhalte
Der Bildungsplan Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz legt die Ziele, Inhalte und Grundsätze der Gestaltung von Unterricht und Erziehung fest und trifft u. a. die Regelungen zu den Fächern und Lernfeldern der Ausbildung.

Praxis
Die praktische Ausbildung wird in der zwei- bzw. zweieinhalbjährigen Vollzeitausbildung jeweils als Praktikum in geeigneten Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Umfang von zwei Schultagen pro Woche durchgeführt. Das Praktikum kann auch in Blockform organisiert werden. Insgesamt müssen im zweijährigen Ausbildungsformat 960 Stunden und im zweieinhalbjährigen Ausbildungsformat 1200 Stunden sozialpädagogische Praxis absolviert werden.

Abschluss
Mit Erwerb des Abschlusszeugnisses wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin" bzw. "Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent" zu führen. Schülerinnen und Schüler mit (erweitertem) Hauptschulabschluss können im Rahmen der Ausbildung einen dem Mittleren Schulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben, falls sie mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 abschneiden und ausreichende Englischkenntnisse (für Personen mit nichtdeutscher Herkunftssprache auch andere Sprachkenntnisse) nachweisen. Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss können durch die erfolgreiche Teilnahme am Zusatzunterricht und an Zusatzprüfungen parallel die Fachhochschulreife erlangen. Der Berufsabschluss berechtigt die Absolventinnen und Absolventen außerdem zur Aufnahme einer Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Hessen

Die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten in Hessen dauert in Vollzeit zwei Jahre. Sie wird an der Höheren Berufsfachschule (Berufsfachschule II) angeboten und umfasst eine fachtheoretische und fachpraktische Grundbildung für Sozialberufe und eine berufspraktische Ausbildung in der jeweiligen Fachrichtung. Nach dem ersten Ausbildungsjahr wählen die Schülerinnen und Schüler zwischen den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Sozialpflege.

Zugangsvoraussetzungen
Wer die Ausbildung aufnehmen möchte, muss entweder ein Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe oder das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule oder das Zeugnis über die Fachschulreife oder ein gleichwertig anerkanntes Zeugnis vorlegen.

In den jeweiligen Zeugnissen müssen die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch mindestens zweimal mit der Note „befriedigend“ und einmal mit der Note „ausreichend“ bewertet worden sein. Bewerberinnen und Bewerber, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen oder aus einem ausländischen Bildungssystem überwechseln, müssen sich einem Auswahlverfahren unterziehen. Darüber hinaus dürfen Bewerberinnen und Bewerber in der Regel nicht älter als 23 Jahre sein.

Inhalte
Im Lehrplan Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz werden u.a. die Ziele, Ausbildungsinhalte, Grundsätze der Gestaltung von Unterricht und Erziehung sowie die Stundentafel der Ausbildung festgelegt.

Praxis
Die berufspraktische Ausbildung findet in beiden Fachrichtungen in geeigneten sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Einrichtungen statt. Sie erfolgt im ersten Ausbildungsjahr unterrichtsbegleitend oder im Block, im zweiten Ausbildungsjahr an drei Tagen pro Woche.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent" verliehen. Er berechtigt die Absolventinnen und Absolventen zur Aufnahme der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik.

Parallel können die Absolventinnen und Absolventen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Zusatzunterricht teilgenommen haben, eine Zusatzprüfung ablegen und ein halbes Jahr Berufspraktikum machen.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Mecklenburg-Vorpommern

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger dauert in Vollzeit insgesamt drei Jahre, wobei das letzte Ausbildungsjahr überwiegend aus einem Praktikum besteht. Sie wird derzeit nur noch an wenigen Berufsfachschulen für Kinderpflege angeboten und zunehmend eingestellt. Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie das Praktikum.

Die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten dauert in Vollzeit zwei Jahre und wird an der Höheren Berufsfachschule angeboten. Die Ausbildung gliedert sich in fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Unterricht sowie Praktika.

Daneben kann an der Höheren Berufsfachschule seit dem Schuljahr 2017/18 die dreijährige Ausbildung zur „Staatlich geprüften Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. zum „Staatlich geprüften Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ absolviert werden. Hierbei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Landesmodellprojekt.

Zugangsvoraussetzungen
Wer die Kinderpflegeausbildung beginnen möchte, benötigt mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss. Die erbrachten Leistungen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik, und Kunsterziehung sollten im Einzelnen nicht schlechter als "befriedigend" lauten. Grundfertigkeiten im Spiel eines Musikinstruments sind wünschenswert. Zudem ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung vorzulegen. Für Bewerberinnen und Bewerber nichtdeutscher Herkunftssprache gibt es ein Zulassungsverfahren, in dem sie nachweisen müssen, dass sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, sodass sie in der Lage sein werden, dem Unterricht zu folgen. Verfügen die Bewerberinnen und Bewerber über einen Mittleren Schulabschluss, so besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in der zweiten Jahrgangsstufe zu beginnen.

Wer die Sozialassistenzausbildung aufnehmen möchte, muss hingegen mindestens die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Schulabschluss haben. Die erbrachten Leistungen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik, und Kunsterziehung dürfen im Einzelnen wiederum nicht schlechter als "befriedigend" lauten. Zudem ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, ein logopädisches Gutachten sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Für Bewerberinnen und Bewerber nichtdeutscher Herkunftssprache gibt es ein Zulassungsverfahren, in dem sie nachweisen müssen, dass sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, sodass sie in der Lage sein werden, dem Unterricht zu folgen. Verfügen die Bewerberinnen und Bewerber über die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, so können sie direkt in die zweite Jahrgangsstufe aufgenommen werden.

Inhalte
Die Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege legt die Ziele, die Aufnahmebestimmungen, Prüfungsregularien sowie die Struktur und Inhalte der Ausbildung fest.

Die Aufgaben, Ziele und Inhalte der Sozialassistenzausbildung sowie deren Aufbau und Struktur sind im Rahmenplan Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz geregelt.

Praxis
Die praktische Ausbildung in der Kinderpflege erfolgt in geeigneten Einrichtungen im Rahmen von Praktika von insgesamt 56 Wochen, wobei 24 Wochen in den ersten Ausbildungsabschnitt und 32 Wochen in den zweiten Ausbildungsabschnitt fallen.

Die praktische Ausbildung in der Sozialassistenz erfolgt in geeigneten Einrichtungen im Rahmen von Praktika von insgesamt 22 Wochen, wovon 10 Wochen im ersten und 12 Wochen im zweiten Ausbildungsjahr absolviert werden.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung werden die Berufsbezeichnungen „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Kinderpfleger“ oder  „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw.  „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ verliehen.

Mit dem Abschluss können die Absolventinnen und Absolventen der Kinderpflegeausbildung auch den Mittleren Schulabschluss erwerben, wenn sie die Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abschließen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen können, die einem fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen.

Der Abschluss als Sozialassistenz ist die Zugangsvoraussetzung für den Fachschulabschluss als Erzieherin bzw. Erzieher. Zudem können die Absolventinnen und Absolventen im Anschluss die Fachoberschule besuchen und innerhalb eines Jahres die Fachhochschulreife erwerben.

Weitere Informationen und Zuständigkeit

Niedersachsen

Die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten dauert in Vollzeit zwei Jahre und wird an der berufsqualifizierenden Berufsfachschule (Berufsfachschule II) angeboten. Sie kann auch in Teilzeit absolviert werden und dauert dann entsprechend länger. Zur Ausbildung gehören ein berufsübergreifender und ein berufsbezogener Lernbereich, der wiederum Theorie und Praxis umfasst.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Niedersachsen die Sozialassistenzausbildung mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik beginnen möchte, muss mindestens einen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Realschulabschluss verfügen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Ausbildung direkt im zweiten Schuljahr aufnehmen:

  • Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder einer anderen gleichwertigen fachlich einschlägigen Berufsausbildung
  • Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung
  • Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und Nachweis einer Tagespflege-Qualifikation im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie einer entsprechenden dreijährigen Berufserfahrung als Tagespflegeperson oder der Teilnahme an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden und einer einjährigen Berufserfahrung als Tagespflegeperson, wobei die Tätigkeit jeweils mindestens 50 Prozent einer Vollzeitarbeitskraft entsprechen muss
  • Hochschulzugangsberechtigung oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung für die Durchführung der praktischen Ausbildung, die persönliche Zuverlässigkeit (z.B. durch ein erweitertes Führungszeugnis) und die gesundheitliche Eignung nachweisen.

Inhalte
Die Grundsätze, Ziele und spezifischen Inhalte der Ausbildung werden in den Rahmenrichtlinien für die berufsbezogenen Lernbereiche – Theorie und Praxis – in der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent beschrieben.

Praxis
Die fachpraktische Ausbildung über 840 Stunden findet in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder statt. Sie wird von den Praxisanleitungen sowie von den betreuenden Lehrkräften an der Berufsfachschule begleitet. Die praktische Ausbildung kann unterrichtsbegleitend oder blockweise erfolgen.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Sozialassistent" bzw."Staatlich geprüfte Sozialassistentin" verliehen. Der Abschluss qualifiziert als Zweitkraft in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und öffnet den Zugang zur Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik. Zudem kann im Rahmen der Ausbildung der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, wenn der Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife erfolgreich besucht wurde, bzw. die volle Fachhochschulreife, wenn zusätzlich die entsprechende berufliche Praxis nachgewiesen wird.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Nordrhein-Westfalen

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger dauert in Vollzeit zwei Jahre und findet an der Berufsfachschule (Berufskolleg) statt.

Neben der Kinderpflegeausbildung gibt es in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten. Sie dauert ebenfalls zwei Jahre und findet an der Berufsfachschule (Berufskolleg) statt.

Beide Bildungsgänge gliedern sich in einen berufsübergreifenden, einen berufsbezogenen Lernbereich und einen Differenzierungsbereich und werden durch zusätzliche Praktika ergänzt. Sie können bei entsprechend längerer Dauer auch in Teilzeit absolviert werden.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Nordrhein-Westfalen die Kinderpflegeausbildung oder die Sozialassistenzausbildung beginnen möchte, muss mindestens den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben.

Inhalte
Die Bildungspläne zur Erprobung für die zweijährige Berufsfachschule im Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten legen u.a. die didaktische Konzeption und die Stundentafel des jeweiligen Bildungsgangs fest.

Praxis
In der Kinderpflege- und Sozialassistenzausbildung erfolgt die fachpraktische Ausbildung unter anderem durch außerschulische Praktika in einschlägigen Praktikumseinrichtungen des speziellen Bildungsgangs im Umfang von 16 Wochen.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung werden die Berufsbezeichnungen "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" bzw. "Staatlich geprüfter Kinderpfleger" und "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent" verliehen. Mit dem Abschluss können die Absolventinnen und Absolventen beider Bildungsgänge den erweiterten Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) - bei entsprechenden Leistungen gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben. In Verbindung mit dem Mittleren Schulabschluss eröffnen beide Berufsabschlüsse auch den Zugang zur Fachschule für Sozialpädagogik.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Rheinland-Pfalz

Die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten dauert in Vollzeit zwei Jahre und wird an der Höheren Berufsfachschule angeboten. Der Unterricht gliedert sich in einen Pflichtbereich, der berufsbezogenen Unterricht und Projektmanagement umfasst, und einen Wahlpflichtbereich. Ergänzt wird die Ausbildung durch Praktika.

Zugangsvoraussetzungen
Wer die Ausbildung aufnehmen möchte, muss einen Mittleren Schulabschluss (qualifizierter Sekundarabschluss I) oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen.

Inhalte
Der Lehrplan für die höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz (PDF) legt u.a. Ziele, Ausbildungsinhalte, Stundentafel und Grundsätze der Gestaltung von Unterricht und Erziehung fest.

Praxis
Der Schwerpunkt des zweiten Ausbildungsjahres liegt auf der fachpraktischen Ausbildung. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren ein zwölfwöchiges Praktikum, wovon vier Wochen in den Schulferien liegen.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent" verliehen. Der Abschluss eröffnet den Zugang zu den Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege. Im Rahmen der Ausbildung können die Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife erlangen, wenn sie am ergänzenden Unterricht teilnehmen und erfolgreich eine Zusatzprüfung ablegen.

Zuständigkeit und weiterführende Informationen

Saarland

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger dauert in Vollzeit zwei Jahre und findet an der Berufsfachschule für Kinderpflege statt. Sie gliedert sich in einen allgemeinen und einen berufsbezogenen Lernbereich. Ergänzt wird die Ausbildung durch ein Praktikum.

Zugangsvoraussetzungen
Wer im Saarland die Kinderpflegeausbildung aufnehmen möchte, muss mindestens den Hauptschulabschluss und eine Grundbildung im Bereich Hauswirtschaft besitzen. Diese kann durch den Abschluss der einjährigen Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege, des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft, eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin oder eine als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Ausbildung nachgewiesen werden.

Inhalte
Die einzelnen Lehrpläne der Berufsfachschule für Kinderpflege regeln die Inhalte und Anforderungen sowohl im allgemeinen als auch im berufsbezogenen Lernbereich. Der Lehrplan für den berufsbezogenen Lernbereich Berufsfachschule Kinderpflege (PDF) beinhaltet Informationen u.a. zum Berufsbild, zur Struktur und Stundentafel der Kinderpflegeausbildung sowie zur Konzeption des Lehrplans, gibt aber auch detailliert Auskunft über die zu erlernenden berufsbezogenen Kompetenzen und die entsprechenden Lerngebiete.

Praxis
Die lernfeldorientierten fachpraktischen Anteile der Ausbildung werden nach Möglichkeit in Kooperation mit geeigneten Praxiseinrichtungen in die Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs „Theorie und Praxis“ eingebunden. Zudem ist ein dreiwöchiges Säuglingspflegepraktikum in die Ausbildung integriert

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Kinderpflegerin" bzw. "Staatlich anerkannter Kinderpfleger" verliehen. Darüber hinaus schließt das Bestehen der Abschlussprüfung unter bestimmten Voraussetzungen (Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse) die Gleichstellung eines Mittleren Bildungsabschlusses mit ein. Bei Vorliegen des Mittleren Bildungsabschlusses haben die Absolventinnen und Absolventen Zugang zur Akademie für Erzieher und Erzieherinnen, Fachschule für Sozialpädagogik sowie zu allen Fachoberschulen des Saarlandes.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Sachsen

Die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten dauert in Vollzeit zwei Jahre. Sie wird an der Berufsfachschule für Sozialwesen angeboten und legt die fachlichen Grundlagen für die Ausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik. Der Bildungsgang ist in einen berufsübergreifenden Bereich, einen berufsbezogenen Bereich, einen Wahlpflichtbereich und eine berufspraktische Ausbildung gegliedert.

Zugangsvoraussetzungen
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer einen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) oder einen vergleichbaren Abschluss nachweist. Liegt eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat vor oder besteht aus einem sonstigen personenbezogenen Grund keine Eignung für den angestrebten Beruf, so wird die Aufnahme versagt. Bewerberinnen und Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife haben zudem die Möglichkeit eine einjährige Verkürzung der Ausbildung zu beantragen. Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage eines Eignungsgesprächs.

Inhalte
Der Lehrplan für die Berufsfachschule für Sozialwesen (PDF) legt u.a. Ziele und Stundentafel der Sozialassistenzausbildung sowie die Ausbildungsinhalte in Form von Lernfeldern und die Grundsätze der Gestaltung von Unterricht und Erziehung fest.

Praxis
Die berufspraktische Ausbildung setzt sich aus dreimal fünf Wochen Pflichtpraktika im ersten und zweiten Ausbildungsjahr sowie einmal fünf Wochen Wahlpraktika im zweiten Ausbildungsjahr zusammen. Die Pflichtpraktika werden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (in der Regel sollte dies eine Kindertagesstätte sein), in einer Einrichtung der Behindertenhilfe und in einer Pflegeeinrichtung absolviert. Die Wahlpflichtpraktika dienen der Erweiterung der beruflichen Kompetenzen in einem oder zwei der Bereiche.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent" verliehen. Der Abschluss eröffnet den Zugang zur weiterführenden Qualifikation an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen.

Zuständigkeit und weiterführende Informationen

Sachsen-Anhalt

Die Ausbildungen zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger und zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten dauern jeweils in Vollzeit zwei Jahre und werden an der zwei- und mehrjährigen Berufsfachschule Fachrichtung Kinderpflege bzw. Sozialassistenz angeboten. Beide Ausbildungen gliedern sich in einen fachbereichsübergreifenden und fachbereichsbezogenen Lernbereich und die praktische Ausbildung. Sie können bei entsprechend längerer Dauer jeweils auch in Teilzeit absolviert werden.
Daneben kann an der Berufsfachschule „Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ seit dem Schuljahr 2015/16 die dreijährige Ausbildung zur „staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ absolviert werden. Hierbei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Landesmodellprojekt.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Sachsen-Anhalt die Kinderpflegeausbildung aufnehmen möchte, muss den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen. Zudem müssen Bewerberinnen und Bewerber ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, die persönliche Eignung nachweisen und zu Ausbildungsbeginn unter 25 Jahre alt sein, wobei bei der Altersgrenze Ausnahmeregelungen möglich sind.

Wer in Sachsen-Anhalt die Ausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten beginnen möchte, muss einen Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und zu Ausbildungsbeginn unter 25 Jahre alt sein, wobei bei der Altersgrenze Ausnahmeregelungen möglich sind.

Inhalte
Neben den fachbereichsübergreifenden Lehrplänen für einzelne Fächer gibt es die fachbereichsbezogenen Lehrpläne Kinderpflege und Sozialassistenz. Letztere legen die Aufgaben und Ziele der Ausbildung, didaktische Grundsätze sowie die Inhalte (in Lernfeldern) für die jeweilige Berufsausbildung fest.

Praxis
Die praktische Ausbildung in der Kinderpflege soll in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung des Elementarbereichs in zwei Altersgruppen stattfinden. Der Umfang des Praktikums beträgt insgesamt acht Wochen, die in zwei Blöcken à vier Wochen verteilt auf beide Ausbildungsjahre zu absolvieren sind.

Die praktische Ausbildung in der Sozialassistenz ist in geeigneten Praxiseinrichtungen durchzuführen und beträgt insgesamt 20 Wochen, die frei auf das erste und zweite Ausbildungsjahr verteilt werden können.

Bei beiden Ausbildungsgänge können bis zu vier Wochen des Praktikum auch in einem anderen Land der EU absolviert werden.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung werden die Berufsbezeichnungen "Staatlich geprüfter Kinderpfleger" bzw. "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" oder "Staatlich geprüfter Sozialassistent“ bzw. "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" verliehen.

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger erwerben mit einer Abschlussnote von mindestens 3,0 den Realschulabschluss, wenn sie ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen können. Wenn zusätzlich im Fach Deutsch, der nachgewiesenen Fremdsprache und den beiden Profilfächern oder Profillernfeldern der jeweiligen Fachrichtung ein Notendurchschnitt von mindestens 2,7 nachgewiesen wird, kann auch der erweiterte Realschulabschluss erlangt werden. Bei Vorliegen eines Mittleren Schulabschlusses ermöglicht der Berufsabschluss die Aufnahme einer Ausbildung in einer Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik, Altenpflege oder Heilerziehungspflege.

Sozialassistentinnen und Sozialassistenten können im Anschluss eine weiterführende Ausbildung in einer Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik, Altenpflege oder Heilerziehungspflege aufnehmen. Im Rahmen der Ausbildung besteht außerdem die Möglichkeit den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben, indem Zusatzunterricht besucht und eine Zusatzprüfung mit bestimmten Leistungen erfolgreich abgelegt wird. Der Erwerb der (vollständigen) Fachhochschulreife setzt darüber hinaus ein einschlägiges halbjähriges Praktikum oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit voraus.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Schleswig-Holstein

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten dauert in Vollzeit zwei Jahre und erfolgt an der Berufsfachschule (Typ III) Fachrichtung Sozialpädagogik. Die Ausbildung umfasst Unterricht im fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Lernbereich sowie Praxisphasen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Schleswig-Holstein die Ausbildung aufnehmen möchte, muss einen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss), einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss oder die Versetzung in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges nachweisen und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, welches nicht älter als drei Monate ist. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen zudem deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ nachweisen.

Inhalte
Im Lehrplan für die Berufsfachschule III Fachrichtung Sozialpädagogik werden u.a. die Ziele, Grundsätze, Struktur und Inhalte der Ausbildung (in Lernfeldern) festgelegt.

Praxis
Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt 16 Wochen und soll in unterschiedlichen Einrichtungen absolviert werden, wobei mindestens 8 Wochen in Kindertagesstätten abzuleisten sind.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent" verliehen. Der Abschluss berechtigt die Absolventinnen und Absolventen zur Weiterqualifizierung an der Fachschule für Sozialpädagogik. Im Rahmen der Ausbildung kann darüber hinaus die Fachhochschulreife erworben werden. Dafür muss Zusatzunterricht besucht werden. Des Weiteren müssen Zusatzprüfungen abgelegt und zusätzliche praktische Erfahrungen nachgewiesen werden.

Zuständigkeit und weitere Informationen

Thüringen

Die Ausbildungen zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger und zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten dauern in Vollzeit je zwei Jahre.

Die Kinderpflegeausbildung findet an der Berufsfachschule statt und gliedert sich in allgemeinbildenden, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung.

Die Sozialassistenzausbildung ist an der Höheren Berufsfachschule verortet und umfasst allgemeinbildenden, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht, der ein Betriebspraktikum einschließt, sowie Wahlpflichtunterricht.

Zugangsvoraussetzungen
Wer die Kinderpflegeausbildung an einer Berufsfachschule aufnehmen möchte, muss den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen.

Für die Sozialassistenzausbildung an der Höheren Berufsfachschule ist ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss erforderlich.

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen können jeweils aufgenommen werden, wenn die Gleichwertigkeit ihrer bisherigen Vorbildung gewährleistet ist und sie die deutsche Sprache soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können.

Inhalte
Der Lehrplan für Berufsfachschulen Bildungsgang Kinderpflege und der Lehrplan für Höhere Berufsfachschulen Bildungsgang Sozialassistenz legen jeweils u.a. Ziele, Ausbildungsinhalte, Stundentafel und Grundsätze der Gestaltung von Unterricht und Erziehung fest.

Praxis
Die fachpraktische Ausbildung im Rahmen der Kinderpflegeausbildung findet in Praktikumseinrichtungen statt, deren Eignung von der Schule festgestellt worden ist, und umfasst insgesamt 480 Stunden (12 Wochen).

Während der Sozialassistenzausbildung muss im Rahmen des fachpraktischen Unterrichts ein mindestens vierwöchiges Betriebspraktikum absolviert werden.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung werden die Berufsbezeichnungen "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" bzw. "Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ oder "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent" verliehen.

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, die die Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abschließen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht nachweisen, erhalten im Abschlusszeugnis den Vermerk, dass sie einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erworben haben. Bei Vorliegen eines Mittleren Schulabschlusses ermöglicht der Berufsabschluss die Aufnahme einer Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik.

Für Absolventinnen und Absolventen der Sozialassistenzausbildung besteht Zugang zu ausgewählten Fachschulbildungsgängen im Fachbereich Sozialwesen wie der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Im Rahmen der Ausbildung können sie außerdem die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Ergänzungsunterricht und an der Ergänzungsprüfung erfolgreich teilgenommen haben und anschließend entsprechende Berufspraxis nachweisen.

Zuständigkeit und weiterführende Informationen

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