Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Bewerbungsfrist: 02.-31.05. über AlmaWeb, zulassungsbeschränkt (NCU)
- Hochschulabschluss in Frühkindlicher Bildung und Erziehung oder fachverwandter Studiengang (z.B. Erziehungs-, Bildungs-, Sozialwissenschaft, Lehramt, Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik) unter Nachweis von Studienleistungen von mind. 60 LP mit Bezug auf einschlägige pädagogische, didaktische, psychologische und/oder soziologische Zugänge (Leistungspunkte durch Praktika im Rahmen des Studiums werden berücksichtigt)
- Englisch B2
- Deutsch C1 (Studierende nicht-deutscher Herkunft)
Auswahlverfahren
Prüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (s.o.)
Übersteigt die Zahl der Studienplatzbewerber*innen mit erfüllten Zugangsvoraussetzungen die ausgewiesene Kapazität, prüft eine Auswahlkommission die Bewerbungen nach festgelegten Kriterien und erstellt eine Rankingliste.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Der Studiengang kann auch in Teilzeit studiert werden.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Erziehungsberatung
- Eltern- und Familienbildung
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Beratung, Politik, Interessensvertretung (z.B. in Verbänden oder Ministerien)
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
- Ausbildung (z.B. Tätigkeit an Fachschulen/ -akademien)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
17.12.2025, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.