Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Für die Zulassung wird ein Vorpraktikum im Umfang von 150 Stunden benötigt, welches maximal drei Jahre vor Studienbeginn begonnen wurde. Dem Studienziel dienende Ausbildungen wie beispielsweise Erzieher:innen, Logopäd:innen usw. werden als Vorpraktikum anerkannt. Sie benötigen zusätzlich die allg. Hochschulreife. Sollten Sie über eine Ausbildung als „staatlich anerkannte Erzieher:in“ verfügen, wird Ihnen diese nach einem Beratungsgespräch gleichwertig zur Hochschulreife anerkannt.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Das Studium ist als Teilzeit- und Vollzeitstudium möglich. Ein Beginn ist sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich.
Das Studium ist nicht zulassungsbeschränkt.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Frühe Hilfen
- Erziehungsberatung
- Eltern- und Familienbildung
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (z.B. Jugendzentrum)
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Beratung, Politik, Interessensvertretung (z.B. in Verbänden oder Ministerien)
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
- Ausbildung (z.B. Tätigkeit an Fachschulen/ -akademien)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
25.07.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.