Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Abitur bzw. Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung sowie
- 3 Monate Grundpraktikum in der pädagogischen Praxis mit Kindern vor Beginn des Studiums.
Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können nur angerechnet werden, soweit sie in Berufsfeldern der Kindheitspädagogik erworben wurden.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Das Studium findet ausschließlich als Präsenzstudium statt.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst / Pädagogische Arbeit am Kind
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kindertagespflege
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
17.12.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.