Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Zum Studium hat Zugang, wer
- einen Bachelor of Arts (B.A), einen Bachelor of Science (B.Sc.) oder einen anderen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem pädagogischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen oder künstlerischen Fach mit 210 ECTS nachweisen kann. Kompetenzen aus der beruflichen Praxis können ggf. mit 30 ECTS auf einen Bachelorabschluss mit 180 ECTS angerechnet werden. Der Hochschulabschluss sollte mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen sein.
- sowie eine einjährige Praxiserfahrung im Bereich der Pädagogik oder Kultur nachweisen kann.
Sollten Sie einen fachfremden Bachelor erworben haben, so kann im Einzelfall die Möglichkeit eines Studieneinstiegs geprüft werden. Weitere Informationen zur Einzelfallprüfung erhalten Sie bei Herrn Prof. Dr. Hofmann.
Auswahlverfahren
Sind alle Bewerbungsunterlagen vollständig und formal geprüft, erhalten Sie eine Einladung zum Bewerbungsgespräch.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Das Studium umfasst vier Semester und ist berufsbegleitend gestaltet. Der Studiengang umfasst Blockveranstaltungen mit insgesamt ca. 40 Präsenztagen. Die künstlerisch-pädagogischen Module finden bei unseren Kooperationspartnern in Dresden, Wolfenbüttel, Berlin, Frankfurt am Main und Düsseldorf statt.
Wir kooperieren unter anderem mit folgenden Kulturinstitutionen:
• Robert Bosch Stiftung
• Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel
• DFF Deutsches Filminstitut und Filmmuseum e.V. – Frankfurt am Main
• Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen K20/K21 – Düsseldorf
• Bertelsmann Stiftung, Projekt „Musik im Kita-Alltag (MiKA)“
• rsb Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin
• tjg theater junge generation Dresden
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- in kulturellen Einrichtungen
- Wissenschaftliche Arbeit in Verbänden, Stiftungen sowie bei Trägern der Kinder- & Jugendhilfe
- pädagogische Einrichtungen
- in Jugend- und Kulturämtern
- in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
26.09.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.