Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Allgemeine Hochschulreife oder
- fachgebundene Hochschulreife (einschlägig) oder
- Fachhochschulreife oder
- einschlägige berufliche Qualifizierung (interne Einstufungsprüfung)
- Bewerbungsgespräche in Gruppen
Darüber hinaus ist der Nachweis eines fachrelevanten dreimonatigen Praktikums in einer kindheitspädagogischen Einrichtung zu erbringen. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Bewerber_innen die Qualifikation für das Studium durch das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule/Fachschule für Sozialpädagogik erworben haben.
Auswahlverfahren
Es werden nach bestimmten Kriterien, Punkte vergeben. Diese werden nur dann berücksichtigt, wenn sie durch Zeugnisse, Beurteilungen, Bescheinigungen bzw. Belege nachgewiesen werden. Im Rahmen des Auswahlverfahrens kann zu einem Einzelgespräch eingeladen werden. Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie unter: https://www.katho-nrw.de/katho-nrw/studium-lehre/new-bewerbung-einschreibung-co/bewerbung/informationsblaetter-zur-studienplatzbewerbung/
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Studienform: überwiegend Präsenzstudium mit einem Anteil von Online-Veranstaltungen.
Der Studiengang kann grundständig ab dem 1. Semester (Studiendauer: 3 Jahre) studiert werden. Gleichzeitig ist ein Quereinstieg für staatlich anerkannte Erzieherinnen/Erzieher in das 3. Fachsemester jeweils zum WS möglich (Studiendauer: 2 Jahre).
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst / Pädagogische Arbeit am Kind
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kindertagespflege
- Kita-Sozialarbeit
- Hort/Ganztagsschule
- Schulsozialarbeit
- Heil- bzw. Sonderpädagogische Einrichtungen/Frühförderung
- Frühe Hilfen
- Eltern- und Familienbildung
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
- staatlich anerkannte/r ErzieherIn
Letzte Aktualisierung
17.12.2025, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.