Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Ein erster fachlich einschlägiger berufsqualifizierender Studienabschluss von mindestens 7 Semestern bzw. 210 ECTS-Punkten mit gutem Erfolg (Note 2,5) oder
- ein erster fachlich einschlägiger berufsqualifizierender Studienabschluss von mindestens 6 Semestern bzw. 180 ECTS-Punkten mit gutem Erfolg (Note 2,5). Studierende mit einem 6-semestrigen Bachelorabschluss (180 ECTS) können unter der Auflage des Erbringens eines Brückenmoduls zum Masterstudiengang zugelassen werden.
Als fachlich einschlägig gelten frühpädagogische Studiengänge, z. B. Kindheitspädagogik, Frühe Bildung, Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit, Frühkindliche Bildung und Erziehung, Pädagogik der Kindheit, Frühkindliche und Elementarbildung.
Als fachlich einschlägig gelten ferner erziehungs- und sozialwissenschaftliche Studiengänge, sofern sie einen Bezug von mindestens 24 ECTS-Punkten (bei einem 7-semestrigen Bachelorabschluss) bzw. 12 ECTS-Punkten (bei einem 6-semestrigen Bachelorabschluss) zu frühpädagogischen Themen aufweisen.
Auswahlverfahren
Für den Masterstudiengang Kindheits- und Sozialpädagogik wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, sofern die Zahl der Bewerber:innen für den Studiengang die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Informationen zum Auswahlverfahren finden sich in der Zulassungssatzung, die auf der Seite des Studiengangs zum Download verfügbar ist.
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
09.03.2026, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.