Studiengangsdatenbank

Inklusive Pädagogik und Elementarbildung M.A.

Justus-Liebig-Universität Gießen

Universität

Postanschrift: Karl-Glöckner-Straße 21B
35394 Gießen

Inhaltliche Ausrichtung
Allgemein früh-/kindheitspädagogisch
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Hinweis: In der Datenbank werden die Studiengänge in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Allgemein früh-/kindheitspädagogisch
  • Früh-/Kindheitspädagogisch mit Schwerpunkt Management/ Leitung von Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern (0-10 J.)
  • Fachlich affin mit einem Schwerpunkt in der Früh-/Kindheitspädagogik
  • Fachlich affin mit Bezug zur Früh-/Kindheitspädagogik
Studienplätze pro Studienjahr (insgesamt)
60
Studienorganisation
Vollzeit
Regelstudienzeit
4 Semester
Studienform
Präsenzstudium
Studiengebühren pro Semester (Euro)
Nur Verwaltungsbeitrag
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Hinweis: Gemeint sind Studiengebühren ohne Verwaltungsgebühren, Semesterticket, o.ä.

Art des Abschlusses
Master of Arts, M.A.
Akkreditierung des Studiengangs
bereits akkreditiert
Studienbeginn
nur im Wintersemester
Trägerschaft der Hochschule
öffentlich
Studiengang angeboten seit
Wintersemester 2009/2010

Informationen zum Studiengang

Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
  • Für die Zulassung ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs Bildung und Förderung in der Kindheit/ bzw. seit WiSe2018 Kindheitspädagogik der JLU oder eines Bachelorstudienganges (oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Studiengang) der Erziehungswissenschaft einer anderen Hochschule bzw. ein Abschluss der Diplom- und Magisterstudiengänge in Erziehungswissenschaft sowie Lehramtsstudiengänge jeweils mit anerkannten Studienanteilen in Bildung und Förderung in der Kindheit im Umfang von nicht weniger als 50 CP bzw. 32 SWS zuzüglich 14 CP in qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, von denen 8 CP studienbegleitend nachgeholt werden können erforderlich.
  • Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens nach Einzelfallprüfung und ggf. zusätzlicher Eingangsprüfung als gleichwertig anerkennen. Das bisherige Studium muss ein fachliches Profil der Erziehungswissenschaften mit einem erkennbaren, der oben genannten Forderung gleichwertigen Schwerpunkt in Bildung und Förderung in der Kindheit aufweisen.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
  • Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst / Pädagogische Arbeit am Kind
  • Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
  • Heil- bzw. Sonderpädagogische Einrichtungen/Frühförderung
  • Ambulante Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe)
  • Stationäre Hilfen zur Erziehung (z.B. Heimerziehung oder betreutes Wohnen)
  • Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
  • Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
  • Lehre und Forschung an Hochschulen
  • Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?

Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.

Letzte Aktualisierung

18.12.2025, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

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