Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Für die Zulassung ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung gemäß Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) notwendig.
Darüber hinaus müssen Bewerber_innen, die nicht von einer Fachoberschule für Sozialwesen (2-jährige Form) kommen, ein Vorpraktikum (mindestens 462 Stunden) in einer pädagogischen Einrichtung für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren nachweisen.
Sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Berufsausbildungen bzw. Dienste (z.B. FSJ) in sozialpädagogischen Einrichtungen, die Kinder bis max. 13 Jahre betreuen, werden als Vorpraktikum anerkannt.
Auswahlverfahren
Das hochschuleigene Auswahlverfahren berücksichtigt zu 50% die Durchschnittsnote des Abiturs bzw. der FH-Reife. Darüber hinaus werden abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildungen, studienrelevante Berufstätigkeiten, einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Sprachkenntnisse gemäß dem Punktekatalog der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH bewertet. Den Punktekatalog findet man in der Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag des Studiengangs.
Letzte Aktualisierung
01.07.2026, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.