Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Zum Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit – grundständig, dual oder kompakt - kann zugelassen werden, wer die Hochschulzugangsberechtigung gemäß Artikel 88 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) nachweist. Die Hochschulzugangsberechtigung wird erworben durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen für den dualen Studiengang: Schulplatz an einer kooperierenden Fachakademie für Sozialpädagogik. Zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz wenden Sie sich bitte an eine der kooperierenden Fachakademien für Sozialpädagogik (siehe oben).
Besondere Zulassungsvoraussetzung für den grundständigen Studiengang: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bei Studienbeginn ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer einschlägigen Einrichtung nachweisen. Dieses kann in verschiedenen Arbeitsfeldern der Kindheitspädagogik sowohl bei freien wie auch öffentlichen Trägern abgeleistet werden. Freiwilliges Soziales Jahr, Diakonisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst werden angerechnet.
Besondere Zulassungsvoraussetzung für den kompakten Studiengang: Im kompakten Modell ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin oder äquivalente berufliche Qualifikation notwendig.
Ein erfolgreiches Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung) ist die Voraussetzung für Studieren ohne Abitur.
Auswahlverfahren
Die Aufnahme im Studiengang Pädagogik der Kindheit – grundständig, dual oder kompakt ist im Wintersemester zum 1. Oktober.
Vorab nehmen die kooperierenden Fachakademien im dortigen Auswahlverfahren eine Vorauswahl der Bewerber/-innen für die duale Variante vor.
Die Bewerbungszeit an der Hochschule ist vom 1. Mai bis 15. Juli für das darauf folgende Wintersemester (Start 1. Oktober). Die Anzahl der Studienplätze ist begrenzt.
Das Bewerbungsverfahren erfolgt online: Bitte die Infos auf unserer Homepage beachten.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Das duale Studium Erziehung, Bildung und Gesundheit im Kindesalter Dual verbindet ein akademisches Studium mit einer beruflichen Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in an einer der kooperierenden Fachakademien für Sozialpädagogik.
Die Regelstudienzeit des dual konzipierten Studiengangs beträgt 8 Semester & umfasst 210 ECTS. Semester 1 - 4 werden in Teilzeit parallel zur Ausbildung an einer kooperierenden Fachakademie für Sozialpädagogik absolviert. Das 5. Semester ist ein Praxissemester. Die Semester 6 bis 8 finden in Vollzeit an der EVHN statt.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst / Pädagogische Arbeit am Kind
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kindertagespflege
- Hort/Ganztagsschule
- Schulsozialarbeit
- Frühe Hilfen
- Erziehungsberatung
- Eltern- und Familienbildung
- Ambulante Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe)
- Stationäre Hilfen zur Erziehung (z.B. Heimerziehung oder betreutes Wohnen)
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
- Ausbildung (z.B. Tätigkeit an Fachschulen/ -akademien)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
- staatlich anerkannte/r ErzieherIn
Letzte Aktualisierung
09.07.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.