Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Bachelor-Abschluss mit der Studienrichtung „Elementarbildung“ von mindestens 180 ECTS-Punkten oder
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss von mindestens 180 ECTS-Punkten aus einem bildungswissenschaftlichen Studiengang mit frühkindlichem Schwerpunkt oder
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss von mindestens 180 ECTS-Punkten aus einem primarschulbezogenen Studiengang oder
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss von mindestens 180 ECTS-Punkten aus einem sozial-oder bildungswissenschaftlichen Studiengang in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Erzieher*in.
- Der erworbene Hochschulabschluss muss mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5 haben.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Da die Lehrveranstaltungen wöchentlich in Blöcken an Freitagen und Samstagen stattfinden, arbeiten einige Studierende nebenher.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Eltern- und Familienbildung
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Beratung, Politik, Interessensvertretung (z.B. in Verbänden oder Ministerien)
- Lehre und Forschung an Hochschulen
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
- Ausbildung (z.B. Tätigkeit an Fachschulen/ -akademien)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
18.12.2025, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.