Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Ein fachlich einschlägiger Studienabschluss* im Umfang von 240 ECTS-Punkten (Note 2,5) und der Nachweis einer 2-jährigen Berufserfahrung im frühpädagogischen Bereich.
Studieninteressierte mit einem 6- oder 7-semestrigen einschlägigen Hochschulabschluss (180 oder 210 ECTS-Punkte) (Note 2,5) können jeweils unter der Voraussetzung des Nachweises einer einschlägigen 3-jährigen (bei 180 ECTS-Punkten) oder 2-jährigen (bei 210 ECTS-Punkten) beruflichen Tätigkeit in leitender Position zum Studium zugelassen werden.
* Als fachlich einschlägig gelten Studiengänge im Bereich der Kindheits- und Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft oder einem inhaltlich anschlussfähigen Studiengang.
Studium an mehreren Standorten
nein
Auswahlverfahren
Für den Masterstudiengang Bildungsmanagement und Leadership im Elementarbereich wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, sofern die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt.
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Organisatorisch finden alle Lehrveranstaltungen in Form des Blended-Learning statt. Die Ausbringung der Veranstaltungen erfolgt vor diesem Hintergrund sowohl in Präsenz als auch online. Dabei gibt es im Semester i.d.R. für jede Veranstaltung eine Kompaktsitzung in Präsenz an einem Wochenende und wöchentliche Abendsitzungen an einem festen Wochentag im Onlineformat. Die Präsenztage finden im Wechsel an der Pädagogischen Hochschule in Schwäbisch Gmünd, am Bildungscampus in Heilbronn sowie ein Praxiswochenende in Berlin statt.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Beratung, Politik, Interessensvertretung (z.B. in Verbänden oder Ministerien)
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
09.03.2026, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.