Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Studienberechtigung oder
- Fachhochschulreife durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachoberschule oder
- Abschlusszeugnis des Telekollegs II oder
- Erfolgreicher Abschluss an Fachschulen/Fachakademien, ggf. mit staatlicher Anerkennung
Zusätzlich vor Studienbeginn: Abschluss einer dem Studiengang entsprechenden fachpraktischen Ausbildung oder eine mindestens sechswöchige entsprechende Tätigkeit (Vorpraxis)
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Der Studiengang ist in 27 Pflichtmodule (inkl. Praxismodule und Bachelorarbeit) gegliedert. Die Studierenden werden über 7 Semester durch 6 Vertiefungslinien geführt und auf berufliche Einmündungen in die Bereiche der Erziehung und Bildung in der Kindheit grundsätzlich vorbereitet. Vertiefungslinien bezeichnen den inhaltlichen Zusammenhang von Modulen, die eine Differenzierung der angestrebten Qualifikationsprofile ergeben. Die Vertiefungslinien führen über eine zweisemestrige Phase durch den Lernort Praxis und werden zu einem großen Teil in der wissenschaftlichen Arbeit im 7. Semester zusammengeführt.
Für welche Tätigkeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Hort
- Sonderpädagogik/Frühförderung
- Fachberatungen
- Hilfen zur Erziehung/ ASD/ Erziehungsberatung
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- Eltern- und Familienbildung
- öffentliche Behörden und Ämter (z.B. Jugendamt, Landesjugendamt etc.)
- Fort- und Weiterbildung
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
16.07.2020, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.