Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Allgemeine oder Fachhochschulreife oder
- Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gemäß §8 Abs. 2 (3) des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
Auswahlverfahren
Berufliche und sonstige berufsfeldrelevante Vorerfahrungen werden berücksichtigt.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Hort
- (Ganztags-)Schulen
- Sonderpädagogik/Frühförderung
- Fachberatungen
- Hilfen zur Erziehung/ ASD/ Erziehungsberatung
- Lehre und Forschung
- Eltern- und Familienbildung
- öffentliche Behörden und Ämter (z.B. Jugendamt, Landesjugendamt etc.)
- Fort- und Weiterbildung
- Ausbildung, z.B. Tätigkeit an Fachschulen/-akademien
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
22.06.2023, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.