Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss, der mindestens 60 ECTS in pädagogischen Fächern beinhaltet; davon können bis zu 30 ECTS auch in psychologischen Fächern nachgewiesen werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder einem gleichwertigen Abschluss, für den weniger als 210 ECTS, jedoch mindestens 180 ECTS vergeben wurden, können die fehlenden Leistungspunkte zu Beginn des Masterstudiums im Rahmen der angebotenen fachlich einschlägigen Bachelorstudiengänge der EVHN erwerben.
Auswahlverfahren
Siehe Zulassungsvoraussetzungen
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Der konsekutive Masterstudiengang kann berufsbegleitend studiert werden und führt mit 90 ECTS in fünf Semestern zum Master of Arts. Die Lehrveranstaltungen finden im Zeitfenster von Donnerstagnachmittag bis Samstag statt. Sie umfassen in den verschiedenen Semestern jeweils zwischen sechs und neun Blockwochenenden.
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Coaching (z.B. von Fachkräften oder Tagespflegepersonen)
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
- Beratung, Politik, Interessensvertretung (z.B. in Verbänden oder Ministerien)
- Ausbildung (z.B. Tätigkeit an Fachschulen/ -akademien)
- Lehre und Forschung an Hochschulen
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
Es gibt keine staatliche Anerkennung für die AbsolventInnen.
Letzte Aktualisierung
30.01.2026, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.