Quotenregelung
Keine Angabe
Auswahlverfahren
Keine Angabe
Anrechnung
Auf das Studium und die Prüfungen werden Studien- und benotete Prüfungsleistungen, die in demselben Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, sowie gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, von Amts wegen anerkannt. Gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden und unbenotete Prüfungsleistungen werden auf Antrag angerechnet.
Inhalte der Fachschulausbildung werden im Rahmen einer Einstufungsprüfung abgeprüft, so dass eine Einstufung in das dritte Semester und ein Bachelor-Abschluss dann nach dem sechsten Semester (also nach 2 Jahren) erfolgen kann.
Präsenzstudium
Studienbeginn
Wintersemester
Studienplätze
Keine Angabe
Erstmalig angeboten
Keine Angabe
Zeitliche Gliederung
6 Semester
Studiengebühren
Keine Studiengebühren. Hinzu kommen jedoch Semesterbeiträge.
Wahlpflichtbereiche:
Das Studium beinhaltet zwei längere begleitete Studienprojekte.
Der Studiengang „Bildung und Erziehung im Kindesalter“
soll die AbsolventInnen befähigen,
Akkreditierung
Keine Angabe
Kooperationen
Keine Angabe