
Neben dem Studium muss eine einschlägige Teilzeitberufstätigkeit von wöchentlich mind. 15 und maximal 22 Stunden im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (0-10 Jahre) ausgeübt werden.
Quotenregelung
Keine Angabe
Auswahlverfahren
Das hochschuleigene Auswahlverfahren berücksichtigt zu 50 % die Durchschnittsnote des Abiturs bzw. der Fachhochschulreife bzw. der Fachschulausbildung als ErzieherIn. Die weiteren 50 % werden über individuelle Auswahlgespräche ermittelt.
Anrechnung
Auf Fachschulniveau ausgebildete ErzieherInnen können sich Kompetenzen aus beruflicher Erfahrung auf die Studienleistungen anrechnen lassen. Dafür ist es notwendig, einen Antrag auf Erlass eines oder mehrerer Studienmodule beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Diesen Antrag können Sie frühestens im ersten Semester stellen.
Berufsbegleitend; auf Fachschulniveau ausgebildete ErzieherInnen können sich Kompetenzen aus beruflicher Erfahrung auf die Studienleistungen anrechnen lassen. Dafür ist es notwendig, einen Antrag auf Erlass eines oder mehrerer Studienmodule beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Diesen Antrag können Sie frühestens im ersten Semester stellen.
Studienbeginn
Wintersemester
Studienplätze
30 Plätze pro Jahr
Erstmalig angeboten
Wintersemester 2009/2010
Zeitliche Gliederung
8 Semester
Studiengebühren
Keine Studiengebühren. Hinzu kommen jedoch Semesterbeiträge.
2 Praxisprojekte (1.–3. Semester sowie 6.–7. Semester)
Für die AbsolventInnen ergeben sich Tätigkeitsfelder wie:
Akkreditierung
Ja, durch die AHPGS 2009
Kooperationen
Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) in Koblenz
Studiengangskoordination
Janina L. von Niebelschütz
Studentinnen beraten BewerberInnen
Ellen Herzog