
Quotenregelung
Von der festgesetzten Zulassungszahl werden mindestens 5 vom Hundert für die Zulassung von Ausländern abgezogen, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind; diese Quote wird nur im Hauptverfahren gebildet. Darüber hinaus werden von der Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahl, vermindert um die Zahl der nach einem Dienst (z. B. Wehr- und Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)) aufgrund früheren Zulassungsanspruchs Auszuwählenden, vorweg abgezogen mindestens 2 vom Hundert für Fälle außergewöhnlicher Härte sowie 5 vom Hundert für BewerberIinnen gem. § 11 BerlHG. Die vorgenannten Quoten dürfen drei Zehntel der insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätze nicht überschreiten.
Auswahlverfahren
Die nach Abzug der genannten Quoten verfügbaren Studienplätze werden nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben. Die Rangfolge der BewerberInnen wird nach der Beurteilung folgender Kriterien ermittelt:
Anrechnung
Individuell
Präsenzstudium
Studienbeginn
Sommersemester
Studienplätze
40 Plätze pro Jahr
Erstmalig angeboten
Sommersemester 2009
Zeitliche Gliederung
7 Semester
Studiengebühren
Keine Studiengebühren. Hinzu kommen jedoch Semesterbeiträge
Im zweiten und im vierten Fachsemester ist jeweils ein Blockpraktikum abzuleisten. Jedes Blockpraktikum dauert 10 Wochen mit je 32 Wochenstunden Arbeitszeit, die an vier Tagen in der Woche zu leisten sind. Die Praxisausbildungen sind ein in das Studium integrierter und von der Fachhochschule inhaltlich begleiteter Ausbildungsabschnitt, der in einer geeigneten Institution, i. d. R. in Kindertageseinrichtungen, Grundschulen oder anderen vergleichbaren Institutionen abgeleistet werden. Die beiden Praktika müssen in verschiedenen Praxisausbildungsstellen erfolgen. Bei mindestens einer Praxisausbildungsstelle muss es sich um eine Kindertageseinrichtung handeln. Im Rahmen der Praktika bearbeiten die StudentInnen konkrete Aufgaben aus den Modulen des Studienbereichs 2: „Grundlagen der kindlichen Entwicklung in verschiedenen Bildungsbereichen und pädagogisch-methodisches Handeln“.
Während der praktischen Studiensemester finden in den ersten beiden und den letzten drei Wochen der Vorlesungszeit Blockveranstaltungen im Umfang von insgesamt jeweils 30 SWS an der EFB statt, die der Vorbereitung und der Reflexion der Praktika dienen.
In der Regel ist in jedem praktischen Studiensemester die Durchführung eines Treffens für die PraxisanleiterInnen an der Fachhochschule unter Hinzuziehung des Lehrkörpers vom Praktikantenamt zu organisieren. Diese Treffen sollen einem kontinuierlichen Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Fachhochschule und den Praxisausbildungsstätten gewährleisten.
Die PraxisanleiterInnen erstellen zu Beginn des jeweiligen Praktikums gemeinsam mit dem/der PraktikantIn einen individuellen Ausbildungsplan, der Ziele, Inhalte und zeitliche Abfolge sowie die Form der Praktikumsanleitung regelt.
Voraussetzung für die Anerkennung eines praktischen Studiensemesters ist die Bestätigung der Praxiszeiten durch die Praxisstelle, die Vorlage einer Praxisbeurteilung der Praxisstelle, aus der die erfolgreiche Ableistung des Praktikums hervorgeht, die Vorlage einer Praxisdokumentation und eine Präsentation der Praktikumsergebnisse sowie die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der praxisbegleitenden Lehrveranstaltung.
Im dritten, fünften und sechsten Fachsemester wird die theoretische Ausbildung durch je einen Praxistag in der Woche begleitet. Diese Praxistage unterstützen langfristig die Verbindung zwischen Fach-, Theorie-, Methoden- und Handlungskompetenzen. Im Rahmen der Praxistage bearbeiten die StudentInnen konkrete Aufgaben aus den Modulen des jeweiligen Semesters.
Der Studiengang bietet neben der Qualifikation von ErzieherInnen, insbesondere im Bereich der Sprachentwicklung und -förderung sowie der religiösen Grunderfahrung, auch spezifische Qualifikationen für Leitungsfunktionen und Fachberatung im Elementarbereich, in der Grundschule und in der Unterstützung von Familien bei Erziehungsaufgaben. Dies qualifiziert für Tätigkeiten in vielfältigen nationalen und internationalen Berufsfeldern.
Akkreditierung
Seit Dezember 2009 durch die AHPGS
Kooperationen
Geplante Kooperation mit den Evangelischen Fachschulen für Sozialwesen in Berlin
Studiengangsbeauftragte
Prof. Dr. Petra Völkel
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Kerstin Nitsche M.A.
Gastdozentin
Anke Pannier
Link zum Studiengang