Glossar

In unserem Glossar finden Sie (alphabetisch sortiert) einige Begriffserklärungen aus der Hochschullandschaft. Ihnen fehlt eine Definition? Wir freuen uns über Ihren Hinweis an info(at)weiterbildungsinitiative.de

A

Akkreditierung
Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland trägt im Auftrag der Länder zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland bei. Die von ihr zertifizierten Akkreditierungsagenturen sollen sicherstellen, dass die Studiengänge ein Höchstmaß an Qualität, Vergleichbarkeit und Transparenz aufweisen. Gegenstand der Akkreditierungsverfahren sind entweder einzelne Studiengänge bzw. Studiengangsbündel (Programmakkreditierung bzw. Bündelakkreditierung) oder interne Qualitätssicherungssysteme von Hochschulen (Systemakkreditierung). Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems bedeutet, dass alle Studiengänge, die Gegenstand des akkreditierten Systems waren, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert sind. Ist ein Studiengang akkreditiert, trägt er das Qualitätssiegel der Stiftung.
(Quelle: www.akkreditierungsrat.de)

B

Bachelor
Der Bachelor ist der erste akademische Grad, der nach einem Studium an einer Hochschule vergeben wird. Danach kann das Studium ggf. durch einen Master ergänzt werden. (Quelle: www.hrk.de)

Berufsakademie
Berufsakademien sind staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen. Das Studium dauert 3 Jahre. Auf die mehrwöchige Unterrichtsphase an den Akademien folgt ein mehrwöchiger Aufenthalt in der Ausbildungsstätte, das heißt, Praxis und Lehre wechseln sich ab. Zugelassen für ein Studium an einer Berufsakademie wird daher nur, wer einen Ausbildungsvertrag hat. (Quelle: www.daad.de)

Berufsbegleitender Studiengang
Ein berufsbegleitendes Studium kann parallel zu einer Berufstätigkeit ausgeübt werden. Es gibt Präsenzphasen, in denen die Studierenden für den Unterricht an der Hochschule anwesend sein müssen. Die Präsenzzeiten sind so gestaltet, dass sie am Abend oder am Wochenende besucht werden können. (Quelle: www.hrk.de)

Berufsintegrierender Studiengang
Für ein berufsintegrierendes Studium ist eine berufliche Tätigkeit Voraussetzung, da die Studieninhalte und –aufgaben sich auf die Praxis beziehen und umgekehrt. (Quelle: www.faz.net)

Bologna-Prozess
Das Ziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010, der den Zweck verfolgt, die Mobilität für Studierende und Hochschulangehörige zu erhöhen. Hochschulsysteme sollen dafür gemeinsame strukturelle Merkmale und Äquivalenzen aufweisen. Konsequenzen des Bologna-Prozesses sind u.a. die gestuften Studiengänge Bachelor und Master, das Diploma Supplement, das Kreditpunktesystem ECTS. (Quelle: www.hrk.de)

C

Credit Points
Das Arbeitspensum in einem europäischen Vollzeitstudium beläuft sich in den meisten Fällen auf 1500-1800 Stunden pro Jahr, ein Credit entspricht 25-30 Arbeitsstunden. Siehe auch unter ECTS. (Quelle: www.hrk.de)

D

Diploma Supplement
Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Dokument mit einheitliche Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundenen Qualifikationen. Als ergänzendes Dokument zur Urkunde über den Hochschulabschluss soll es sowohl national als auch international die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen erleichtern und verbessern. (Quelle: www.hrk.de)

E

ECTS
Das Europäische Credit System (ECTS) ist eine Systematik zur Beschreibung von Studienprogrammen. Den einzelnen Komponenten eines Studiengangs (Module, Kurse, Praktika etc.) werden Credits zugewiesen. Mit dem ECTS lassen sich Studienleistungen anrechnen, übertragen und akkumulieren. Damit wird die Mobilität der Studierenden im europäischen Hochschulraum erleichtert. Das System basiert auf dem Arbeitspensum, das Studierende bewältigen müssen, um die Ziele des Studiengangs zu erreichen. Diese sind in der Regel in Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen festgelegt. (Quelle: www.hrk.de)

F

Fernstudium
Ein Fernstudium ermöglicht zeit- und ortsunabhängig eine flexible Gestaltung von Lerntempo und Lernverhalten. Für Berufstätige ist dies eine ideale Weiterbildungsform. Die Studienorganisation besteht aus Selbststudienphasen, in denen der Studierende selbstständig mit Studienbriefen und Lernsoftware arbeitet. Ergänzend dazu gibt es sogenannte Präsenzphasen an den Fachhochschulen, an denen der Studierende vor Ort sein muss. Diese sind jedoch in der Regel auf Wochenenden gelegt.
(Quelle: www.zfh.de)

Frühpädagogik
Die Frühpädagogik ist eine Fachrichtung der Erziehungswissenschaften und befasst sich mit der Altersgruppe der unter 6-Jährigen und ihren Familien sowie den damit betrauten Institutionen. Synonyme für den Begriff Frühpädagogik sind Elementarpädagogik, Kleinkindpädagogik und Vorschulpädagogik. (Quelle: vgl. Peukert, U. (1999). Early Childhood Education as a Scientific Discipline: a state-of-the-art perspective. International Journal of Early Years Education, 7(3), 213-221.)

G

Grundständiger Studiengang
Ein grundständiges Studium führt zu einem ersten Hochschulabschluss. Darunter fallen die bisherigen Studiengänge Magister und Diplom und die aktuellen Bachelor-Studiengänge. Masterstudiengänge sind dagegen immer postgradual.
(Quelle: www.uni-kassel.de)

H

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
In der  Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich staatliche und staatlich anerkannte Universitäten und Hochschulen in Deutschland zusammengeschlossen.
Sie bietet ein Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen, ist die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und behandelt alle Themen, die Aufgaben der Hochschulen betreffen.

Die inhaltliche Arbeit der HRK umfasst im Einzelnen die

  • Information der Mitgliedshochschulen,
  • Formulierung und Vertretung gemeinsamer hochschulpolitischer Positionen der Mitgliedshochschulen, Information der Öffentlichkeit,
  • Unterstützung der Mitgliedshochschulen bei der Umsetzung von Reformen,
  • Beratung von Politik und Verwaltung in Bund und Ländern,
  • Sicherung der Qualität von Lehre und Studium sowie der Mobilität von Studierenden,
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Verbänden,
  • internationale Hochschulzusammenarbeit,
  • Vertretung der deutschen Hochschulen im Rahmen der EU-Bildungs- und Wissenschaftspolitik,
  • Sammlung und Dokumentation einschlägiger Literatur.

(Quelle: www.hrk.de)

Hochschultypen

Universität
Ein Universitätsstudium vermittelt vor allem methodisches und theoretisches Wissen. Das klassische Fächerspektrum umfasst Medizin und Rechtswissenschaften, Geistes- und Kulturwissenschaften, Natur- und Wirtschaftswissenschaften sowie die Lehramtsausbildung. Im Sinne der Humboldtschen Universitätsidee sind Forschung und Lehre eng miteinander verknüpft. (Quelle: www.dw-world.de)

Fachhochschule
Im Studienangebot einer Fachhochschule sind Theorie und Praxis stark verknüpft, da die Lehrinhalte auf die Anforderungen des späteren Berufslebens zugeschnitten sind. Forschung ist auch für die Fachhochschulen immer bedeutender. Ihr Schwerpunkt liegt aber nach wie vor in der Lehre. (Quelle: www.dw-world.de)

Pädagogische Hochschule
Als eigenständige Einrichtung existieren Pädagogische Hochschulen (PHs) nur noch in Baden-Württemberg. Die ehemaligen PHs wurden in allen anderen Bundesländern als eigene Fakultät den Universitäten angeschlossen.
Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen ist in erster Linie die Ausbildung von Grund-, Haupt- und RealschullehrerInnen und das Lehramt für Sonderpädagogik. In den gewählten Schulfächern studiert man Fachdidaktik mit ihren fachwissenschaftlichen Grundlagen. Erziehungswissenschaftliche Fächer wie Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Pädagogische Psychologie gehören jedoch auch zu den Lehrinhalten. (Quelle: www.dw-world.de)

Kirchliche Hochschule
Kirchliche Hochschulen der Evangelischen Kirche bilden Pfarrerinnen und Pfarrer und Religionslehrer aus. Auch Kirchenmusik wird gelehrt. Es gibt Studiengänge in den Bereichen Sozialwesen, Pflegewesen und Religionspädagogik.
Die katholische Kirche ist auch Träger von Fachhochschulen, die in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit, der Pflege und der Heil-, Religions- und Gemeindepädagogik ausbilden. (Quelle: www.dw-world.de)

Private Hochschule
Die staatliche Anerkennung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal der jeweiligen Hochschule.
Privathochschulen ohne staatliche Anerkennung sind nicht im Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz aufgeführt. Ihre Definition einer Hochschulausbildung entspricht nicht unbedingt der unabhängigen wissenschaftlichen oder praxisorientierten Forschung und Lehre von staatlichen oder kirchlichen Hochschulen.
Unterschiedliche Träger unterstützen und unterhalten die staatlich anerkannten privaten Hochschulen. Zum Teil sind dies die Wirtschaft oder Stiftungen, zum Teil gibt der Staat Zuschüsse. Die Anzahl der Studierenden ist im Vergleich zu staatlichen Hochschulen recht niedrig, und Ausbildung und Betreuung finden in sehr individuellem Rahmen statt. (Quelle: www.dw-world.de)

I

J

K

Konsekutiver Studiengang
Konsekutive Studiengänge sind postgraduale Studiengänge, die inhaltlich und fachlich auf dem grundständigen Studium aufbauen. Nicht-konsekutive Studiengänge schließen an ein beliebiges Studium an. (Quelle: www.hrk.de)

L

M

Master
Der Master ist der zweite akademische Grad, der auf Basis eines grundständigen Studiums erworben werden kann. Zu unterscheiden ist zwischen konsekutiven und nicht-konsekutiven Master-Studiengängen. (Quelle: www.hrk.de)

Modularisierung
Ein Studiengang muss für eine Akkreditierung gemäß den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und den ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß §9 Abs. 2 HRG modularisiert sein. Das heißt, dass Studieninhalte und Veranstaltungen zu größeren, in sich abgeschlossenen und abprüfbaren inhaltlichen Einheiten zusammengefasst werden. Ein Modul kann aus mehreren Veranstaltungstypen bestehen, die jedoch gemeinsame Kompetenzen vermitteln. (Quelle: www.hrk.de)

N

O

P

Postgradualer Studiengang
Ein postgraduales Studium kann nach der erfolgreichen Beendigung eines grundständigen Studiums aufgenommen werden. In der Regel sind dies Masterstudiengänge. (Quelle: www.uni-kassel.de)

Q

Quotenregelung
Eine Bestimmung im öffentlichen Recht. Eine bestimmte Anzahl von Plätzen bzw. Funktionen ist an Personen zu vergeben, die als gruppenspezifisch benachteiligt gelten.
(Quelle: www.rechtslexikon-online.de)

R

S

Stiftung für Hochschulzulassung
Die Stiftung für Hochschulzulassung ist aus der ehemaligen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) hervorgegangen und übernimmt deren Aufgaben. (Quelle: www.hochschulstart.de)

Studiengebühren
Studiengebühren (oder auch: Studienbeiträge) sind Kosten, die die Studierenden jedes Semester an die Hochschule entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. An staatlichen Hochschulen ist die Höhe der Beiträge bundesländerspezifisch geregelt. Zu den Studiengebühren kommen noch Semesterbeiträge hinzu, die aus Verwaltungskostenbeiträgen und sozialen Abgaben bestehen.
(Quelle: www.studentenwerke.de)

T

Teilzeitstudium
Studierende, die aus familiären oder beruflichen Gründen keine Zeit für ein Vollzeitstudium finden, können das Studium ggf. in Teilzeit durchführen.
(Quelle: www.hrk.de)

U

Universität (siehe Hochschultyp)

V

Vollzeitstudium
Bei dieser Studienform besucht der Studierende etwa 20 Stunden Lehrveranstaltungen pro Woche. Hinzu kommen individuelle Vor- und Nachbereitungszeiten. (Quelle: www.hrk.de)

W

Workload
Der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische Arbeitsaufwand heißt workload. Er berücksichtigt, im Unterschied zum System der Semesterwochenstunden, das gesamte Studienpensum. Für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen bildet er die Grundlage. Der workload setzt sich zusammen aus den Kontaktstunden und dem Selbststudium. Nach einem Beschluss der KMK vom 24.10.1997 sollte für den Workload eines Vollzeitstudiums eines Jahres eine Höchstgrenze von insgesamt 1800 Stunden angesetzt werden. Der tatsächlich erbrachte Aufwand dürfte jedoch im Durchschnitt in einem Korridor zwischen 1500 und 1800 Stunden liegen. (Quelle: www.hrk.de)

X

Y

Z

ZVS
Die ZVS war die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Mittlerweile übernimmt die Stiftung für Hochschulzulassung die Vergabe von Studienplätzen.
(Quelle: www.hochschulstart.de)