
30.09.2010 Hochschule Fulda
Marquardstraße 35
, 36039 Fulda
Im Zentrum der Tagung steht die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Menschenrechtsvertreterin Marianne Schulze wird die Notwendigkeit der Konvention und ihre zentralen Forderungen erläutern. Darüber hinaus wird die grundlegende Bedeutung von Inklusion für die Umsetzung der Konvention dargestellt.
Die Konvention „erfindet“ keine neuen Menschenrechte, stellt jedoch klar, dass Barrieren, die Menschen mit Behinderungen in der Verwirklichung dieser Rechte in den Weg gestellt wurden und werden, beseitigt werden müssen. Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen macht deutlich, dass es vor allem soziale Barrieren sind, die Menschen mit Behinderungen aus der gesellschafts-politischen Mitte ausschließen. Die menschenrechtspolitische Antwort, die die VeranstalerInnen dem entgegensetzen möchten, lautet: Inklusion und Partizipation!
Die Fuldaer Inklusionstagung findet im Rahmen des Bachelor-Studiengangs„Frühkindliche inklusive Bildung“ (BiB) in Kooperation mit der Zentralstelle für Fernstudien an Fachchochschulen (ZFH) statt.
Anmeldung
Es ist keine Anmeldung erforderlich!