
30.06.2010 bis 01.07.2010 im AVZ Logenhaus
Emser Str. 12-13, 1O719 Berlin
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) feiert in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag.
Die Einführung des KJHG markiert einen Perspektivenwechsel für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland: Das alte (Reichs-)Jugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahre 1922 mit seiner Eingriffsorientierung wurde abgelöst durch ein modernes Leistungsgesetz, das die Förderung junger Menschen und die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung in den Mittelpunkt stellt. In den neuen Bundesländern ist es zeitgleich mit der Wiedervereinigung in Kraft getreten und war damit der Motor (auch) für den Neubeginn in der Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern.
In den 20 Jahren wurde das Gesetz immer wieder novelliert und neueren rechtlichen und fachpolitischen Entwicklungen angepasst. Auch wenn zwischen den (bundes-)rechtlichen Vorgaben und ihrer Umsetzung in der Praxis ein strukturell bedingtes Spannungsverhältnis bleibt, so identifiziert sich die Praxis doch bis heute sehr stark mit „ihrem Gesetz“. Sieht man von erfolglosen Initiativen in den letzten Jahren ab, so war die Rechtsentwicklung doch stets von einem intensiven fachpolitischen Diskurs zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der freien Trägerlandschaft unter Beteiligung der Wissenschaft geprägt.
Veranstalter/innen:
Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe
im Deutschen Institut für Urbanistik
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich schriftlich bis zum 20. Juni 2010 an. Ihre Anmeldung ist verbindlich.
Kosten:
Die Tagungsgebühr beträgt 110 Euro.
Zum Programm
Zur Anmeldung
keine Anmeldung möglich