21.04.10
Hessische Landesregierung bestätigt Umsetzung der Mindestverordnung zur Verbesserung der Kindergartenbetreuung.
Seit 1. September 2009 gilt die neue Mindestverordnung für
Kindertageseinrichtungen in Hessen. Sie sieht die Anhebung des Personalschlüssels von 1,5 auf mindestens 1,75 Fachkräfte in
Kindergartengruppen vor. Im laufenden Haushaltsjahr stehen für die Umsetzung der Mindestverordnung in Hessen 30 Mio. Euro zur Verfügung.
„Die Mindestverordnung ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität in den
Kindergärten zu steigern. Das soll sich vor allem in einem Mehr an Zeit, das die Erzieherinnen und Erzieher für das einzelne Kind und dessen individuelle Förderung haben, niederschlagen“, so Familienminister Banzer.
Finanzminister Weimar ergänzte, dass das Land Hessen seine Kommunen nicht im Stich lasse und sich seiner Verantwortung für eine angemessene Personalausstattung in der
Kinderbetreuung nicht entziehe.