27.05.10
Über 70 Prozent der Kindergärten bieten gefördert durch die Landschaftsverbände die Möglichkeit gemeinsamen Aufwachsens von behinderten und nicht behinderten Kindern. Das sind immerhin rund 550 der insgesamt 750 Münsteraner Einrichtungen.
"Dieser Effekt ist nicht zu unterschätzen", kommentiert Marita Haude, Referatsleiterin
Kinder- und Jugendhilfe im Diözesancaritasverband Münster, die zunehmende Öffnung der
Kindergärten für integrative Konzepte: "Das ist wichtig für die Teilhabe aller
Kinder". Haude lässt aber auch keinen Zweifel, dass es weiterhin zusätzlich Heilpädagogische Gruppen geben muss, weil für einzelne
Kinder eine besonders intensive Förderung erforderlich bleibt.
Wollen Eltern, dass ihr behindertes Kind in einem Regel
kindergarten betreut wird, kann die Tageseinrichtung Mittel beim Landschaftsverband beantragen, um eine zusätzliche Fachkraft zu beschäftigen. Die soll möglichst heilpädagogisch ausgebildet sein. Seit Einführung dieser Richtlinien 1988 ist die Zahl der integrativ arbeitenden Tageseinrichtungen stark gewachsen. Allein im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, für den die Zahlen über diese Zeit vorliegen, wuchs sie von 20 auf aktuell 399. 1.163
Kinder mit Behinderungen werden zur Zeit in den katholischen Tageseinrichtungen gefördert.
Die Caritas sieht dies, so Marita Haude, "als selbstverständliches Angebot" und ist wegen der positiven Erfahrungen froh, dass es die Möglichkeit der gemeinsamen Betreuung gebe. Auch für die nichtbehinderten
Kinder sei dies eine wertvolle Erfahrung in ihrer sozialen Erziehung. "Sie lernen zum Beispiel Rücksicht zu nehmen und haben keine Berührungsängste gegenüber den behinderten
Kindern."