09.04.10
Studieninteressierte mit einem Meisterbrief oder Berufserfahrung erhalten mehr Möglichkeiten als bisher, ein Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen.
Die neuen Regelungen zum Hochschulzugang gelten für alle Personen, die eine Aus- oder Aufstiegsfortbildung absolviert haben, die dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung entspricht oder diesen Abschlüssen vergleichbar ist.
Auch die
Erzieher/innen in Nordrhein-Westfalen profitieren von den neuen Regelungen. Denn ein Fachschulabschluss, der zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter
Erzieher/Staatlich anerkannte
Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" berechtigt und der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz entspricht, ist im Hochschulzugang einem Meister gleichgestellt.
Mit der Neuregelung wird der Übergang von der beruflichen zur akademischen Bildung erheblich erleichtert: Auch
ErzieherInnen steht in Nordrhein-Westfalen nun ein Studium in allen Fächern und an allen Hochschultypen offen. Bislang war im Rahmen des Meisterstudiums nur ein Studium an Fachhochschulen und in einem berufsnahen Fach möglich. Ebenfalls neu: Studieninteressierte mit Berufsausbildung plus mindestens dreijähriger fachlich entsprechender Berufserfahrung erhalten prüfungsfrei einen fachgebundenen Hochschulzugang. Diese Interessenten sowie auch alle anderen beruflich Qualifizierten können einen fachungebundenen Hochschulzugang erlangen, indem sie einen Eignungstest absolvieren.
Außerdem können die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beruflich Qualifizierten in Zukunft ein Probestudium anbieten. Dieses Probestudium dauert mindestens zwei und höchstens vier Semester. Die Inhalte werden durch die jeweilige Hochschule festgelegt. Wird das Probestudium erfolgreich absolviert, erhält der Bewerber einen fachungebundenen Hochschulzugang. Gleichzeitig dient das Probestudium dem Bewerber mit Blick auf das Studium zur eigenen Leistungskontrolle.
Die Verordnung ist ab sofort gültig, so dass beruflich Qualifizierte sich bereits für das kommende Wintersemester nach den neuen Zugangsregeln bewerben können. Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart sagte: "Wir schaffen neue Aufstiegschancen und steigern die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Soziale Mobilität ist eine der Schlüsselfragen in einer modernen Gesellschaft."