Bundesregierung: Geplanter Ausbau der Kinderbetreuungsplätze durch Kommunalverfassungsbeschwerde nicht gefährdet.

06.05.10

Die im Jahr November 2009 beim Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalen eingereichte Klage richtet sich gegen die finanziellen Folgen des Kinderförderungsgesetzes, von dem die Kommunen erhebliche Nachteile befürchten.

In der Kleinen Anfrage "Ausbau der Kinderbetreuung – Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Ausführungsgesetz in Nordrhein-Westfalen" der Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten die Abgeordneten die Auffassung vertreten, durch die Klage gerate der Kita-Ausbau unter "erheblichen Druck".


Die Bundesregierung stellte demgegenüber fest: "Mit dem Kinderförderungsgesetz, dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz und der Verwaltungsvereinbarung 'Kinderbetreuungsfinanzierung` 2008 bis 2013 sind die zur Umsetzung der Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren erforderlichen legislativen Akte erlassen und in Kraft." Zu den möglichen Folgen der Klage konnte die Regierung keine Angaben machen.