Ausbildung zum/zur staatlich geprüften SozialassistentIn
In Niedersachsen gibt es 62 Berufsfachschulen für Sozialassistenz (14 % von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 3 000 AbsolventInnen die Niedersächsischen Berufsfachschulen für Sozialassistenz.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei Jahre. Sie wird an der Berufsqualifizierenden Berufsfachschule (Berufsfachschule II) angeboten. Die Ausbildung weist theoretische und fachpraktische Anteile an einer außerschulischen Einrichtung auf. Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung können an den Berufsfachschulen Schwerpunkte gebildet werden.
Angeboten wird die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn mit den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Familienpflege. Die Ausbildung im Schwerpunkt Sozialpädagogik qualifiziert für die Arbeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, in denen überwiegend ErzieherInnen tätig sind. Sie ist außerdem ein Zubringer zur Ausbildung zum/zur ErzieherIn.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Niedersachsen die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn aufnehmen möchte, muss mindestens einen Realschulabschluss haben oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen.
Zu Beginn der praktischen Ausbildung müssen die SchülerInnen außerdem ihre gesundheitliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit für die Ausbildung nachweisen.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung legt in Anlage 4, § 3 fest, dass BewerberInnen die Ausbildung unter den folgenden zusätzlichen Voraussetzungen direkt im zweiten Schuljahr aufnehmen können:
Theorie/Praxis
Die Ausbildung umfasst einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Lernbereich. Der berufsbezogene Lernbereich weist einen in Fächern unterrichteten Theorieanteil und einen Praxisanteil auf.
Die Ergänzenden Bestimmungen zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung legen für die fachpraktische Ausbildung der SozialassistentInnen im berufsbezogenen Lernbereich fest: „Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.“ Die fachpraktische Ausbildung wird von den PraxisanleiterInnen sowie den betreuenden Lehrkräften an der Berufsfachschule begleitet.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung und erfolgreich absolviertem Berufspraktikum wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ sowie die Zugangsberechtigung für die Fachschule für Sozialpädagogik verliehen.
Nicht vorgesehen ist gemäß Anlage 4, § 15 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der zusätzliche Erwerb der Fachhochschulreife durch eine Zusatzprüfung.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Niedersächsisches Kultusministerium
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