Berufsfachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Sozialpädagogischen AssistentIn
In Hamburg gibt es 6 Berufsfachschulen für Sozialpädagogische Assistenz (1,3% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 490 AbsolventInnen die Hamburger Berufsfachschulen.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen AssistentIn dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei Jahre. Sie umfasst schulische und fachpraktische Ausbildungsanteile. Es besteht auch die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Die Ausbildungszeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.

Ziel der Ausbildung ist es gemäß § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, dass die Sozialpädagogischen AssistentInnen „gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in sozialpädagogischen Arbeitsbereichen tätig“ sein können.

Zugangsvoraussetzungen

Wer in Hamburg die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen AssistentIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen Mittleren Schulabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 3,5 haben oder das Versetzungszeugnis für die gymnasiale Oberstufe vorlegen können.

Von der zuständigen Behörde kann auch eine nachgewiesene gleichwertige Vorbildung anerkannt werden. Außerdem wird eine gesundheitliche und moralische Eignung vorausgesetzt.

Die Ausbildung beginnt gemäß § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit einem Probehalbjahr.

Theorie/Praxis

Die schulische Ausbildung erfolgt gemäß § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung an drei Tagen der Schulwoche oder kann in Blockform unterrichtet werden. Die fachpraktische Ausbildung in Form von Praktika hat laut § 5 der Verordnung an zwei Schultagen in der Woche stattzufinden. Die Praxisstelle soll eine geeignete Einrichtung der Kindertagesbetreuung sein. Die BerufsfachschülerInnen müssen insgesamt 960 Stunden praktische Ausbildung absolvieren.

Abschluss

Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent“ oder „Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin“ verliehen.

Der Berufsabschluss berechtigt die AbsolventInnen gemäß Lehrplan außerdem zur Aufnahme der Ausbildung zum/zur ErzieherIn an einer Fachschule für Sozialpädagogik.   


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
Telefon: (040) 42863-0 oder (040) 42828-0
Organigramm

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