Weiterbildungsgesetz
Gemäß dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) ist die Erwachsenenbildung ein eigenständiger Teil des Bildungssystems im Land. Die Aufgabe der Erwachsenenbildung ist gemäß § 2 die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung.
Bildungsurlaub
In Thüringen gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz. Beschäftigte in Thüringen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Weiterbildung des Kita-Personals
In der Neufassung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) sind in § 15, 4 zwei Fortbildungstage pro ErzieherIn im Jahr festgeschrieben. Die Teilnahme an den Fortbildungen muss vom Träger der Kita ermöglicht und finanziert werden.
In § 6 des Erwachsenenbildungsgesetz wird zur Zusammenarbeit von Erwachsenenbildung und Kitas festgelegt:
„(1) Die Kindertageseinrichtungen sowie Schulen und die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen durch gemeinsame Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehern sowie Lehrern einen intensiven Austausch fördern und insbesondere im Bereich der schulbegleitenden Erziehung dazu beitragen, die Kenntnisse und das Bewusstsein der gemeinsamen Aufgaben- und Verantwortungswahrnehmung auszubauen.“
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Telefon: (0361) 37 90-0
Organigramm
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