Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Schulgesetz von Thüringen werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Thüringen festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Thüringer Fachschulordnung regelt die Aufnahmevoraussetzungen, die berufspraktische Ausbildung, die Prüfungen und den Erwerb der Fachhochschulreife. Besondere Bestimmungen für die Ausbildung von ErzieherInnen werden im Zweiten Abschnitt (§§ 46 bis 52) aufgeführt.
Lehrpläne
Der Thüringer Lehrplan für berufsbildende Schulen Bildungsgang Sozialpädagogik steht in der Erprobungsfassung zur Verfügung.
Er gibt die Lerngebiete und Lernfelder der Ausbildung an, stellt die Ziele und Inhalte der Lerngebiete des fachrichtungsübergreifenden Bereichs und die Ziele und Inhalte der Lernfelder und die Lerngebiete im berufsbezogenen Lernbereich vor. Außerdem bestimmt der Lehrplan Ziele und Inhalte für die berufspraktische Ausbildung und für den Unterricht im Wahlbereich.
Allgemeine Informationen und Links zu Verordnungen und Richtlinien vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
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