Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Thüringen gibt es 20 Fachschulen für Sozialpädagogik (4,5% von 444 Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 550 AbsolventInnen die Thüringer Fachschulen für Sozialpädagogik.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Pädagogische Fachkräfte, die mehrere Jahre in der Praxis tätig waren und den Abschluss zum/zur ErzieherIn erwerben möchten, können sich in Thüringen berufsbegleitend in Teilzeit ausbilden lassen. Die Vollzeitausbildung umfasst Unterricht in der Schule und eine integrierte berufspraktische Ausbildung in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
Ziel der Ausbildung ist gemäß Lehrplan, den FachschülerInnen umfassende berufliche Handlungskompetenzen für alle sozialpädagogischen Tätigkeitsfelder zu vermitteln. Außerdem soll die Ausbildung die Studierfähigkeit fördern.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Thüringen die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Realabschluss haben und eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung nachweisen.
Die oberste Schulaufsicht kann gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Ausnahmen dieser Zugangsvoraussetzungen genehmigen, wenn BewerberInnen Nachweise über eine gleichwertige schulische und berufliche Vorbildung erbringen.
Alle BewerberInnen müssen an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen, in der ihre sozialpädagogischen, mathematischen, kommunikativen und künstlerisch/musischen Fähigkeiten geprüft werden. Sie müssen außerdem ein Gesundheitszeugnis vorlegen. BewerberInnen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen Deutsch soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können.
Theorie/Praxis
Der theoretisch orientierte Unterricht und die berufspraktische Ausbildung finden integriert statt. Die berufspraktische Ausbildung umfasst drei Kurzpraktika und das sechsmonatige Berufspraktikum im dritten Schuljahr. Sie dauert insgesamt 40 Wochen.
Die FachschülerInnen sind mindestens sechs Wochen im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung (Kita, Hort) und mindestens sechs Wochen im Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung (KJHG) oder in integrativen bzw. Fördereinrichtungen tätig. Die Einrichtungen für die anderen beiden Praktika (einmal sechs Wochen sowie das sechsmonatige Berufspraktikum) wählen die FachschülerInnen selbst aus. Sie werden dabei von der Fachschule beraten. Die Wahl der Praktikumsstelle muss durch die Fachschule bestätigt sein.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.
Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie mindestens ausreichende Leistungen in den Lerngebieten des Pflichtbereichs erbringen und erfolgreich an einer Zusatzprüfung in Deutsch/Kommunikation teilnehmen.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Telefon: (0361) 3790-0
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