Die Ausbildungen zum/zur staatlich geprüften SozialassistentIn und zum/zur staatlich geprüften KinderpflegerIn orientieren sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Schulgesetz Thüringen werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Thüringen festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen
In der Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule und in der Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule werden die Grundlagen der beiden Ausbildungen – u.a. die Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten geregelt und die Stundentafeln – festgelegt.
Lehrpläne
Der Lehrplan für den Bildungsgang KinderpflegerIn und der Lehrplan für den Bildungsgang SozialassistentIn legen die Inhalte und Lernziele des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts in der Ausbildung fest.
Allgemeine Informationen und Links zu Verordnungen und Richtlinien vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
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